Juristendeutsch: Sub­jekt, Prä­d­ikat, Objekt? Da ist mehr drin

von Prof. Dr. Roland Schimmel

18.03.2017

3/7: Ein bisschen relativieren, ein bisschen gendern, ein bisschen abstrahieren

Dann kann man ein wenig relativieren (denn es gibt sicher nicht nur ein mögliches Prüfungsschema):

Der hiesige Beitrag ermöglicht mit einer Art kommentiertem Prüfungsschema einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO.

Außerdem sollten die Adressaten benannt, angesprochen und damit aktiviert und für die Lektüre interessiert werden, natürlich gendersensibel:

Der hiesige Beitrag ermöglicht es den Studierenden, mit einer Art kommentiertem Prüfungsschema einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO zu bekommen.

Die Verfasser des Beitrags sollten sprachlich hinter den Beitrag selbst zurücktreten, bescheidenheitshalber. Also muss der Beitrag eine aktivere Rolle spielen, auch wenn das die Vorstellungskraft des Lesers ein wenig anzustrengen droht:

Der hiesige Beitrag hat sich zur Aufgabe gemacht, den Studierenden mit einer Art kommentiertem Prüfungsschema einen Gesamtüberblick über die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO zu ermöglichen.

Zitiervorschlag

Roland Schimmel, Juristendeutsch: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22413 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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