7/11 Verwaltungshandeln mit mündigen Bürgern
Die Stanze vom mündigen Bürger lässt sich formal behaupten oder materiell mit Leben erfüllen. Letzterem diente es, im Verwaltungsverfahrensrecht – neben rechtsstaatlich hergebrachten Anforderungen – den sozialwissenschaftlich belegten Anhörungseffekt stärker zu berücksichtigen:
"Akzeptanz und Legitimität können in Teilen dadurch erreicht werden, dass man die Betroffenen am Verwaltungsverfahren beteiligt. Angehörte Betroffene bewerten Entscheidungsverfahren als fairer, akzeptieren getroffene Entscheidungen eher und sind zufriedener mit den entscheidenden Autoritäten (Anhörungseffekt)."
Entsprechend sei die Anhörungspflicht bei belastendem Verwaltungshandeln zu stärken, bestehende Ausnahmeregeln vom Gesetzgeber bzw. der Rechtsprechung einzuengen – dies sind nur einige der Ergebnisse aus Pascal Langenbachs Studie zum Anhörungseffekt, die im Rahmen eines Stipendiums am Bonner Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern und an der Yale Law School entstand.
Pascal Langenbach: Der Anhörungseffekt. Verwaltungsfairness und Rechtsbefolgung im allgemeinen Verwaltungsverfahren. Tübingen (Mohr Siebeck) 2017. Dissertation Bonn 2017.
Martin Rath, Neun neue Jura-Dissertationen: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25375 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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