3/11 Staatsziel Sport?
Es wirkt a jede Sportart mit der Zeit a bisserl öd. Darum kommt eine Dissertation recht kommod, die sich der Frage annimmt, ob das Grundgesetz um eine Staatszielbestimmung zugunsten des Sports ergänzt werden sollte. In seiner Bayreuther Doktorarbeit nähert sich Jakob Michael Stasik der Antwort, indem er nach einer Darstellung der Funktion von Staatszielbestimmungen ein Prüfungsschema darlegt, anhand dessen die Notwendigkeit, Geeignetheit etc. einer neuen Zielbestimmung zu prüfen seien.
Mit Erstaunen liest man, dass, von Hamburg abgesehen, alle Bundesländer, sowie eine Vielzahl von Staaten der Welt dem Sport einen Verfassungsrang eingeräumt haben. Auch Stasik schlägt eine Regelung im Umfeld des Artikels 20a Grundgesetz (GG) vor.
Wer die Änderung der Verfassung nur in Entscheidungen von erheblicher Reichweite wünscht, wird sich an der etwas unpolitischen Perspektive dieses rechtswissenschaftlichen Anliegens reiben. Gemessen an der gesundheitlichen Bedeutung könnte dem nächsten Doktoranden etwa eine Vorschrift durchs hier vorgestellte Prüfungsschema bringen, wonach dem deutschen Staat aufzugeben, zu einem erfrischenden Nachtschlaf aller Landeskinder beizutragen.
Jakob Michael Stasik: Staatszielbestimmung im Grundgesetz zugunsten des Sports? Hamburg (Dr. Kovač) 2017. Dissertation Bayreuth 2017.
Martin Rath, Neun neue Jura-Dissertationen: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25375 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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