10/11 Demokratische Note des Arbeitsrechts
Im rechtsdogmatischen Kern mag man sie, mit etwas juristischem Witz, vielleicht nach wie vor als sehr umfangreiche Fußnote zum Leistungsbestimmungsrecht, § 315 Abs. 1 BGB, im Arbeitsverhältnis sehen: die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
In seiner geschichtswissenschaftlichen Doktorarbeit zeichnet Christian Testorf die lange und die engere Vorgeschichte des "Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer von 1976" nach, dem vorläufigen Endpunkt einer seit dem 19. Jahrhundert umstrittenen Klärung der Macht- und Leistungsansprüche nicht selbständiger Arbeit.
Ganz gleich, ob die Zukunft der Arbeit im digitalen Umbruch in allgemeinem Elend, im durch bedingungsloses Einkommen organisierten Schlaraffistan oder einer Zunahme von Jobs endet, die nicht digitalisierbare Performanz beinhalten (Singen & Tanzen): Auch die rechtspolitische Frage, ob und wie ein betriebliches Zusammenspiel mit demokratischem Öl gesalbt werden kann und muss, kann in ihren Antworten nur von historischer Tiefenschärfe (auch als Schärfentiefe bekannt) profitieren:
Christian Testorf: Ein heißes Eisen. Zur Entstehung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer von 1976. Bonn (J.H.W. Dietz Nachf.) 2017. Dissertation Bonn 2017.
Martin Rath, Neun neue Jura-Dissertationen: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25375 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag