Gerichtsbezirk ist der gesamte Freistaat Bayern.
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG)
Das Bayerische Oberste Landesgericht gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist als oberste Rechtsmittelinstanz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten zuständig.
Das Gericht ist durch Gesetz vom 12. Juli 2018 (GVBl. S. 550) zum 15. September 2018 errichtet worden. Zunächst hat ein Zivilsenat seine Arbeit aufgenommen. Inzwischen wurden drei Strafsenate in München und jeweils zwei Strafsenate in Bamberg und Nürnberg eingerichtet.
Im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht das Bayerische Oberste Landesgericht zum Teil neben dem Bundesgerichtshof, zum Teil nimmt es einheitlich Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte wahr.
Weiter Infos:Für Juristen erklärt: Was es mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht auf sich hat
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