Klage gegen elf Personen und Unternehmen: Wire­card-Mus­ter­ver­fahren wird nicht auf­ge­teilt

15.05.2024

Zu einem bereits laufenden zivilrechtlichen Musterprozess kommt kein weiteres Verfahren gegen Ex-Wirecard-CEO Markus Braun. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

In der Wirecard-Musterklage ehemaliger Aktionäre des Konzerns gegen den früheren Vorstandschef Dr. Markus Braun und zehn weitere Beklagte bleibt es bei einem einzelnen Verfahren: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat die vom Musterkläger geforderte Aufspaltung in zwei Verfahren abgelehnt. Im Falle einer Abtrennung käme es zu zwei parallelen Musterverfahren mit teilweise identischen Feststellungszielen, erklärte das Gericht in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 13.05.2024; Az.: 101 Kap 1/22). 

Der Zusammenbruch von Wirecard im Sommer 2020 hatte neben dem Strafverfahren hunderte von Zivilklagen zur Folge. Bei einem Großteil dieser Klagen handelt es sich um Schadenersatzklagen früherer Wirecard-Aktionäre und -Anleger gegen den seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft sitzenden Ex-Vorstandschef Markus Braun und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die mutmaßlich falschen Wirecard-Bilanzen testiert hatte. Um nicht eine Vielzahl sehr ähnlicher Klagen jeweils einzeln entscheiden zu müssen, hatte das Landgericht München I das Musterverfahren initiiert. 

Insolvenzverwalter ist unter den Beklagten

Darin gebündelt sind Klagen gegen insgesamt elf Menschen und Unternehmen: An erster Stelle steht Braun, an zweiter EY. Die weiteren Beklagten sind der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, Brauns persönliche Vermögensverwaltung, der seit bald vier Jahren untergetauchte frühere Wirecard-Vertriebsvorstand Jan Marsalek, Ex-Finanzvorstand Alexander von Knoop, der im Strafprozess als Kronzeuge auftretende frühere Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus und vier der damals beteiligten Wirtschaftsprüfer. 

Der Musterkläger hatte beantragt, die Verfahren gegen Braun, dessen Beteiligungsgesellschaft und EY abzutrennen und separat zu verhandeln. Brauns Beteiligungsgesellschaft ist mittlerweile ebenfalls insolvent, deswegen hat das Gericht das Musterverfahren gegen diese Firma unterbrochen. Gegen die zehn anderen Beklagten läuft das Verfahren weiter. 

Nicht unter den Beklagten im Musterverfahren ist der frühere Wirecard-Chefbuchhalter Stephan von Erffa, der im Strafprozess dritter Angeklagter neben Braun und Bellenhaus ist. Jaffé ist im Musterverfahren Beklagter, hat aber selbst ebenfalls Klagen gegen Braun und andere ehemalige Wirecard-Spitzenmanager eingereicht.  

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Klage gegen elf Personen und Unternehmen: Wirecard-Musterverfahren wird nicht aufgeteilt . In: Legal Tribune Online, 15.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54553/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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