Revisionstermin im Boateng-Verfahren: Bleibt es bei der Mil­lionen-Geld­strafe?

02.08.2023

Der Ex-Fußballer Jérôme Boateng war im vergangenen Jahr wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Millionenhöhe verurteilt worden. Er legte gegen das Urteil Revision ein, nun steht der Termin für die Hauptverhandlung fest.

Nach der Verurteilung von Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng wegen Körperverletzung geht das Verfahren Ende September in die dritte Runde. Die Hauptverhandlung im Revisionsverfahren am Bayerischen Obersten Landesgericht ist für den 21. September geplant, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Demnach sind bisher keine weiteren Termine in dem Verfahren vorgesehen.

Das Landgericht (LG) München I hatte den 34-Jährigen wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt, insgesamt 1,2 Millionen Euro. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 in erster Instanz eine höhere Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro gegen Boateng verhängt. Allerdings war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch, also 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro.

Juristisch spannend: Erst ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Sollte das zweitinstanzliche Urteil im September also vor dem BayObLG Bestand haben und rechtskräftig werden, gölte der Fußball-Weltmeister von 2014 fortan als vorbestraft.

Boateng selbst, seine frühere Lebensgefährtin und auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil des LG München I Revision eingelegt.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Revisionstermin im Boateng-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52399 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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