Nachdem ein Mann einen Amtsrichter als "menschlichen Abschaum" bezeichnet hatte, hat das Bayrische Oberste Landesgericht in der Sprungrevision bestätigt: Auch die Meinungsfreiheit gegenüber Richtern hat ihre Grenzen.
Das BayObLG sieht im Handeln des Netzwerks Embryonenspende strafbare Reproduktionsmedizin. Moderne Medizin kollidiert mit einem alten Gesetz. Und wirft die Frage auf, wann Leben beginnt.
Wenn ungewollt kinderlose Paare sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, werden in einigen Fällen mehr Eizellen befruchtet, als eingepflanzt werden können. Dürfen diese übrigen Zellen dann anderen Paaren gespendet werden?