Der Bund entschied sich für eine Bewerberin, die bislang Präsidentin eines Finanzgerichts war. Dagegen wehrten sich einige unterlegene Bewerberinnen und Bewerber – zu Recht, wie der BayVGH nun entschied.
Der BayVGH hat am Mittwoch die 2G-Regel im Einzelhandel ausgesetzt, Versammlungen ohne Anmeldung bei den Behörden bleiben aber verboten, entschied das Gericht in zwei Eilverfahren.
Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genau wie Buchhandlungen der Deckung des täglichen Bedarfs. Deshalb fallen sie laut BayVGH auch nicht unter die 2G-Regel. Ein dagegen gerichteter Antrag eines Geschäfts sei daher bereits unzulässig.
Jedes Kind würde dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sicherlich zustimmen. Dieser entschied heute, dass Spielwarenläden zum täglichen Bedarf gehören. Was für Erwachsene Schnittblumen oder Bücher seien, sei für Kinder Spielzeug.
Steht der Herbst der Corona-Gerichtsentscheidungen an? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem ersten Hauptsacheverfahren eine Ausgangssperre nachträglich für unwirksam erklärt.
In Bayern durften reine Schankwirtschaften wie Bars oder Kneipen bisher nicht im Innenbereich bewirten - Speisewirtschaften allerdings schon. Das ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, hat der BayVGH jetzt entschieden.
Der VGH Bayern hat einen vorliegenden Fall genutzt, um sich u. a. zu dem umstrittenen Beschluss eines Familienrichters aus Weimar zu äußern. Darin bezeichnet er die Weimarer Entscheidung als "ausbrechenden Rechtsakt".
Seit Monaten sind Theater und Opernhäuser geschlossen. Musiker sehen dadurch die Kunstfreiheit verletzt. Jetzt hat der Bayerische VGH über einen Eilantrag der Initiative "Aufstehen für die Kunst" entschieden.
Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften, findet der BayVGH. Sie dürften deshalb auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen.
Drei Mal die Woche zum Corona-Test: für viele Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen eine Zusatzbelastung. Sind diese Tests nötig, wenn viele Bewohner schon geimpft sind? Der BayVGH hat sich mit der Frage befasst.
Unter anderem weil Homeschooling und Notbetreuung ermöglicht würden, lehnen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Öffnung der Schulen ab. Die Corona-Regelungen des Landes seien auf solider Grundlage ergangen.
Für die Bewohner in Corona-Hotspots sei es nicht eindeutig, wo und wie weit der Bewegungsradius von 15 km gilt. Daher kippen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Regelung und bestätigen dabei gleichzeitig die FFP2-Maskenpflicht.
Erneut wollte die "Querdenken"-Bewegung eine Demonstration durchsetzen und landete vor dem BayVGH. Dort berief sie sich auf ein aufsehenerregendes Urteil des AG Weimar von vergangener Woche - und machte damit eine Bruchlandung.
Ein Winter ohne Glühwein im Freien - das könnte bald doch anders aussehen. Denn Bayern oberstes Verwaltungsgericht sieht für ein öffentliches landesweites Alkoholverbot keine Grundlage.
Wer seine Wohnung in Bayern zwischen 21 und 5 Uhr verlassen will, braucht dafür weiterhin einen triftigen Grund: Der VGH in München hat die im Freistaat geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung bestätigt.