In bayerischen Behörden ist "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen". So lautet seit 2018 die Vorschrift. Der VGH muss nun entscheiden, ob das auch rechtens ist.
Anders als die Stadt Augsburg meint, war das dortige Klimacamp im Juli 2020 eine Versammlung. Das hat der BayVGH entschieden. Ein Bescheid zwecks Auflösung durch die Polizei sei rechtswidrig gewesen.
So weit erkennbar äußerte sich erstmals inhaltlich ein Gericht zweiter Instanz zur Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate – und findet das voraussichtlich rechtswidrig. Die Verkürzung finde keine ausreichende gesetzliche Stütze.
Der Bund entschied sich für eine Bewerberin, die bislang Präsidentin eines Finanzgerichts war. Dagegen wehrten sich einige unterlegene Bewerberinnen und Bewerber – zu Recht, wie der BayVGH nun entschied.
Der BayVGH hat am Mittwoch die 2G-Regel im Einzelhandel ausgesetzt, Versammlungen ohne Anmeldung bei den Behörden bleiben aber verboten, entschied das Gericht in zwei Eilverfahren.
Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genau wie Buchhandlungen der Deckung des täglichen Bedarfs. Deshalb fallen sie laut BayVGH auch nicht unter die 2G-Regel. Ein dagegen gerichteter Antrag eines Geschäfts sei daher bereits unzulässig.
Jedes Kind würde dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sicherlich zustimmen. Dieser entschied heute, dass Spielwarenläden zum täglichen Bedarf gehören. Was für Erwachsene Schnittblumen oder Bücher seien, sei für Kinder Spielzeug.
Steht der Herbst der Corona-Gerichtsentscheidungen an? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem ersten Hauptsacheverfahren eine Ausgangssperre nachträglich für unwirksam erklärt.
In Bayern durften reine Schankwirtschaften wie Bars oder Kneipen bisher nicht im Innenbereich bewirten - Speisewirtschaften allerdings schon. Das ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, hat der BayVGH jetzt entschieden.
Der VGH Bayern hat einen vorliegenden Fall genutzt, um sich u. a. zu dem umstrittenen Beschluss eines Familienrichters aus Weimar zu äußern. Darin bezeichnet er die Weimarer Entscheidung als "ausbrechenden Rechtsakt".
Seit Monaten sind Theater und Opernhäuser geschlossen. Musiker sehen dadurch die Kunstfreiheit verletzt. Jetzt hat der Bayerische VGH über einen Eilantrag der Initiative "Aufstehen für die Kunst" entschieden.
Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften, findet der BayVGH. Sie dürften deshalb auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen.
Drei Mal die Woche zum Corona-Test: für viele Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen eine Zusatzbelastung. Sind diese Tests nötig, wenn viele Bewohner schon geimpft sind? Der BayVGH hat sich mit der Frage befasst.
Unter anderem weil Homeschooling und Notbetreuung ermöglicht würden, lehnen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Öffnung der Schulen ab. Die Corona-Regelungen des Landes seien auf solider Grundlage ergangen.