Mit einem neuen Cannabisgesetz will die Bundesregierung die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten angehen. U.a. geht es um strenge Regeln für die neuen Anbauvereine, den Anbau zu Hause, neue Straftatbestände und Rehabilitierung.
Künftig soll es möglich sein, Geschlechtseintrag und Vorname durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Automatischen Zugang zu geschützten Räumen soll das aber nicht ermöglichen, wie aus dem Entwurf für das SBGG hervorgeht.
Kernstück der Cannabis-Entkriminalisierung sollen sogenannte Cannabis-Clubs sein. Nach einem ersten Gesetzentwurf sind für die Anbauvereine strenge Regeln geplant - aus den Fraktionen kommt entsprechende Kritik.
Im neuen Cannabisgesetz wird es keine Erleichterungen für Autofahrer geben, die unberauscht am Steuer sitzen, aber Tage zuvor nachweislich Cannabis konsumiert haben. Das Verkehrsministerium lehnt eine Heraufsetzung des THC-Grenzwertes ab.
Die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten in Deutschland könnte bald Realität werden. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat das federführende Gesundheitsministerium am Freitag in die Ressortabstimmung gegeben.
Bundesjustizminister Buschmann (FDP) will den Straftatbestand der Unfallflucht entschärfen. Solange kein Personenschaden entsteht, sollen Verursacher einen Unfall melden, machen sich aber nicht strafbar, wenn sie nicht am Unfallort warten.
Die bisherige Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes Felor Badenberg wird neue Berliner Justizsenatorin. Unter CDU-Rechtsausleger Hans-Georg Maaßen hat sie Karriere gemacht. Bekannt ist sie aber für ihr beherztes Engagement gegen die AfD.
Seit Tagen sind die von der NRW-Behörde "IT.Justiz" gehosteten elektronischen Postfächer der Bundesgerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichte in mehreren Bundesländern für Anwälte nicht per beA erreichbar. Ob Montag alles wieder läuft?