Im dritten Anlauf hat der Landtag NRW nun ein Pandemiegesetz beschlossen. Es sieht weitreichende Befugnisse bei "epidemischen Lagen von landesweiter Tragweite vor".
Wegen des Coronavirus waren Ostergottesdienste dieses Jahr verboten. Das BVerfG sprach von einem "überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit". Der Gesundheitsschutz habe aber Vorrang.
Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte bleiben in Hessen und Berlin aufgrund der Corona-Pandemie vorerst verboten. In Hessen bestätigte der VGH die entsprechende Corona-Verordnung, in Berlin war es das VG.
Das OVG Sachsen hat einen Eilantrag gegen die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates abgelehnt. Die Regelungen zum Sport im "Umfeld des Wohnbereichs" und zum Autofahren seien hinreichend bestimmt und verhältnismäßig.
Die Coronakrise hat viele Einschränkungen zur Folge, das gilt auch für den Wochenmarkt. Stände, die nicht zu mindestens 50 Prozent notwendige Ware verkaufen, dürfen nicht öffnen, bestätigte nun das VG Berlin.
Eilanträge gegen die Corona-Maßnahmen blieben bisher in der Regel erfolglos. Ein Weinhändler hatte nun aber Erfolg: Er darf das feine Zeug verkaufen, denn auch Genussmittel fielen unter den Lebensmittelbegriff, so das VG Aachen.
Bürger in der Bundeshauptstadt dürfen wegen des Coronavirus nur für "dringend erforderliche" Termine zum Anwalt. Ein Berliner Anwalt sieht sich dadurch in seiner Berufsfreiheit verletzt. Das VG hält den Eingriff aber für gerechtfertigt.
Das OVG Berlin hat einen Normenkontrollantrag gegen die Regelung, dass Berliner nur beim "dringend erforderlichen" Termin zum Anwalt dürfen, als unzulässig verworfen. Eben darauf stützt der klagende Anwalt schon einen weiteren Antrag beim VG.