Das OVG NRW wird wohl doch nicht über die Rechtmäßigkeit des Corona-Kontaktverbotes in NRW entscheiden. Ein entsprechender Antrag wurde für erledigt erklärt. Die nächste Entscheidungsgelegenheit steht aber schon vor der Tür.
Das VG München hat die Wirksamkeit der bayerischen Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt. Im Übrigen bleibe die Gültigkeit der Beschränkungen aber unberührt, so das Gericht. Nun will Bayern nachbessern.
Ein Potsdamer Bürger ist mit einem Eilantrag gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gescheitert. Die angeordneten Maßnahmen seien verhältnismäßig, entschied das OVG.
Party am Rhein, mit der Clique Pommes essen oder auch trotz Verbots die Oma im Heim besuchen - all das wird jetzt richtig teuer. Nach einem neuen Bußgeldkatalog kosten auch vermeintlich kleine Verstöße NRW-weit mindestens 200 Euro.
Schleswig-Holstein ordnete an, dass Menschen ihre Zweitwohnsitze verlassen müssen. Bewohner der Kreise Ostholstein und Nordfriesland, wo insbesondere auch Fehmarn, Sylt und Amrum liegen, stellten dagegen Eilanträge – und scheiterten.
Die bayerischen Behörden stützen erste Ausgangssperren wegen der Corona-Pandemie auf das Infektionsschutzgesetz. Das ist zweifelhaft. Anders sieht es aber aus, wenn die Länder den Katastrophenfall ausrufen, zeigt Alexander Thiele.
In Ohrdruf, Thüringen, treibt eine Wölfin ihr Unwesen. Die Naturschutzbehörde hatte den Abschuss genehmigt, dagegen war der Nabu erfolgreich vorgegangen. Jetzt geht der Zwist in die nächste Runde, das OVG muss eine Entscheidung fällen.
Normalerweise sind Hunde im Gerichtsgebäude nicht zu sehen – nun jedoch hatten gleich zwei einen wichtigen Auftritt vor dem OVG: Sie wurden live am Richtertisch vermessen. Es kommt jedoch nicht nur auf die Größe an, entschieden die Richter.