Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte diene Transparenz und Bürgernähe. Sie greift zwar in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beamten ein, ist laut BVerwG aber verfassungsgemäß.
Betroffene von Polizeigewalt erstatten keine Anzeige oder die Verfahren werden eingestellt. Dazu kommt der Zwischenbericht einer Forschergruppe um den Kriminologen Tobias Singelnstein.
Nach dem neuen PolG NRW können Personen zur Identitätsfeststellung bis zu sieben Tage lang festgehalten werden. Wer sich die Fingerkuppen verklebt und seine Personalien verschweigt, darf sich darüber nicht beschweren, so ein LG.
Die neuen Befugnisse im sächsischen Polizeigesetz gehen nach Ansicht der beiden Oppositionsparteien Grüne und Linke zu weit. Nun sind die Verfassungsrichter in Leipzig gefragt.
Im März entschied das BVerwG, dass Bundesligavereine die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen mittragen müssen. Nun drängen die Länder auf Umsetzung, doch die DFL stellt sich quer und will notfalls nach Karlsruhe ziehen.
Die Bilder bestimmter Blitzgeräte sind in Bußgeldverfahren nicht verwertbar, entschied der saarländische VerfGH. Die Messdaten der Geräte seien im Nachhinein nicht mehr nachprüfbar, weshalb sich Autofahrer nicht richtig wehren könnten.
In Hessen regt sich Widerstand gegen das novellierte Polizeigesetz. Bürgerrechtler und Datenschützer sehen bei den darin verankerten Überwachungsmethoden die Privatsphäre in Gefahr und haben Verfassungsbeschwerde erhoben.
Die Stadt Zittau durfte NPD-Wahlplakate entfernen und muss sie nicht wieder aufhängen. Laut dem VG Dresden erfüllen die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.