Zwischenbericht zu Polizeigewalt: Betrof­fene sind jung, männ­lich und hoch gebildet

17.09.2019

Betroffene von Polizeigewalt erstatten keine Anzeige oder die Verfahren werden eingestellt. Dazu kommt der Zwischenbericht einer Forschergruppe um den Kriminologen Tobias Singelnstein.

Die Staatsanwaltschaften erledigen jährlich mehr als 2.000 Strafverfahren gegen mehr als 4.000 Polizeibeamte wegen rechtswidriger Gewaltausübung - das sind die bekannten Fälle. Die Dunkelziffer ist mindestens fünf Mal so hoch. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie zur "Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen" (KviAPol) der Ruhr-Uni-Bochum um den Kriminologen Professor Dr. Tobias Singelnstein, die dieser im April ausführlich im LTO-Podcast vorstellte.

Die Forscher haben 3.375 Fragebögen analysiert und am Dienstag einen Zwischenbericht vorgelegt. Sie untersuchen Viktimisierungserfahrungen, Dunkelfeld und Anzeigeverhalten im Bereich rechtswidriger polizeilicher Gewaltanwendung. "Die Zahl von 3.375 Fragebögen, die Eingang in die Auswertung gefunden haben, hat unsere Erwartungen bei weitem übertroffen", sagte Singelnstein auf Anfrage von LTO.

Um diese Gruppe zu finden, hatten sie bei der Suche nach Teilnehmern konkret die Frage gestellt: "Ist Ihnen rechtswidrige Polizeigewalt widerfahren?", also Gewaltausübung, die Betroffene als übermäßig oder rechtswidrig beurteilten. Wegen dieser bewusst einschränkenden Fragestellung ist das Ergebnis nicht bevölkerungsrepräsentativ.

Vorfälle auf Demos und politischen Aktionen

Mit 55 Prozent fanden die meisten berichteten Vorfälle bei Demonstrationen und politischen Aktionen statt. 25 Prozent der Fälle ereigneten sich rund um Fußballspiele und andere Großveranstaltungen. Andere Einsätze machen 20 Prozent der Gesamtstichprobe aus.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Betroffenen mit 72 Prozent insgesamt eher männlich, außerdem mit durchschnittlich 26 Jahren jung und hoch gebildet sind. 71 Prozent haben Fach- oder Hochschulreife, 16 Prozent haben einen Migrationshintergrund.

Die Einsätze blieben nicht ohne Folgen: 71 Prozent der Befragten gaben körperliche Verletzungen an, 19 Prozent davon schwere wie Knochenbrüche, schwere Kopf- oder innere Verletzungen. Bei zwei Dritteln dauerte die Genesung einige Stunden oder Tage, bei 31 Prozent einige Wochen oder länger; bei vier Prozent blieben den Berichten zufolge sogar bleibende Schäden zurück. Neben den körperlichen berichteten die Befragten auch von erheblichen psychischen Folgen wie Angst oder Vermeidungsverhalten.

Trotz dieser Angaben erstatteten mit neun Prozent nur die wenigsten Betroffenen eine Strafanzeige. Die anderen gingen davon aus, dass ein Strafverfahren keinen Erfolg bringen würde – und sahen von einer Anzeige ab. Für Singelnstein ist diese gering ausgeprägte Anzeigebereitschaft "nicht vollkommen überraschend, aber in dieser Deutlichkeit doch bemerkenswert". Neun Prozent sei "wirklich ein geringer Wert, wenn man bedenkt, dass Körperverletzungen ansonsten in über 30 Prozent der Fälle zur Anzeige gebracht werden." Der hauptsächliche Grund dafür sei, dass die Leute den Eindruck hätten, mit einer Anzeige gegen die Polizeibeamten ohnehin keine Chance zu haben.

Zu einem Strafverfahren kam es nach Kenntnis der Betroffenen in 13 Prozent der Fälle.

In einem zweiten Teil der Studie, die noch bis zum Jahr 2020 läuft, führen die Forscher 60 Interviews mit Experten aus Polizei, Justiz und Zivilgesellschaft.

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zwischenbericht zu Polizeigewalt: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37679 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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