VG Dresden und Düsseldorf* sehen Volksverhetzung: NPD-Pla­kate werden nicht wieder auf­ge­hängt

21.05.2019

Die Stadt Zittau durfte NPD-Wahlplakate entfernen und muss sie nicht wieder aufhängen. Laut dem VG Dresden erfüllen die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden hat entschieden, dass die von der NPD in Zittau (Landkreis Görlitz) aufgehängten Wahlplakate mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Die Stadt Zittau durfte die Plakate deshalb aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen und muss sie nicht wieder aufhängen. Das geht aus einem Beschluss hervor, mit dem das Gericht einen gegen die Maßnahme gerichteten Eilantrag des Landesverbands der Partei ablehnte (Beschl. v. 20.05.2019, Az. 6 K 385/19).

Das Plakat zeigt neben der Überschrift das NPD-Parteilogo und die Aufforderung "Widerstand – jetzt".  Die Überschrift ist zudem graphisch mit Totenkreuzen und Ortsnamen unterlegt, in denen es in der jüngeren Vergangenheit zu Gewalt- und Tötungsdelikten kam, die Tätern mit Migrationshintergrund zugeschrieben werden. 

Die Stadt Zittau sah in den Plakaten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 3 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes und ließ sie entfernen. Die NPD wollte die Stadt daraufhin im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichten, die Wahlplakate wieder an ihren ursprünglichen Standorten aufzuhängen.

NPD greift Menschenwürde von Migranten an

Das VG bestätigte aber die Auffassung der Stadt und wies den Antrag der rechtsextremen Partei ab. Die Wahlplakate erfüllten offensichtlich den Straftatbestand der Volksverhetzung und stellten deshalb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, entschied das Gericht. Die NPD greife mit dem Wahlplakat die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebenden Migranten an. Dieser Teil der Bevölkerung werde "von ihr böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", so das VG weiter.

Durch die im "kriegerischen Jargon" formulierte Aufforderung "Stoppt die Invasion" und "Widerstand – jetzt" würden "die Bürger unverhohlen dazu aufgefordert, sich nun selbst gegen die Migration und einreisende Ausländer zu wehren". Dadurch werde laut Gericht nicht nur das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt. Vielmehr seien solche Äußerungen auch geeignet, "das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssicherheit zu erschüttern, eine latent vorhandene Gewaltbereitschaft insbesondere rechtsradikal gesinnter Personen gegenüber Migranten zu stärken, Abneigungen hervorzurufen und die Gewaltschwelle herabzusetzen und damit den öffentlichen Frieden zu gefährden".

Durch die Verwendung der Plakate im öffentlichen Straßenraum habe die NPD eine "Dauerstraftat" verwirklicht, die von der Behörde in der von ihr gewählten Form habe beendet werden könne, heißt es in dem Beschluss weiter. Die NPD kann noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

* Update 21.05., 14:50 *

Dasselbe Wahlplakat hat am Dienstag auch das VG in Düsseldorf beschäftigt. Auch im Rheinland kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass Inhalt und Gestaltung der Plakate volksverhetzend sind und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Im vom Düsseldorfer VG entschiedenen Fall hatte der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach die NPD mit einer Ordnungsverfügung aufgefordert, alle Plakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Das Gericht lehnte den Eilantrag der Partei dagegen ab. Die Ordnungsverfügung sei rechtmäßig (VG Düsseldorf, Beschl. 21.05.2019, Az. 20 L 1449/19).

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Dresden und Düsseldorf* sehen Volksverhetzung: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35497 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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