Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen mit dem Attribut "klimaneutral" werben dürfen. Karl Hamacher erläutert die Entscheidung, bei der wichtig sei, wie sehr der BGH ins Detail geht.
Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette "dm" mit der Bezeichnung "hautfreundlich" verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.
Ein EuGH-Urteil, das große Bedeutung für die Online-Werbebranche haben dürfte: In seiner Entscheidung präzisiert das Gericht den Begriff der "personenbezogenen Daten" und den Bereich der Verantwortlichen nach der DSGVO.
"95 Prozent weniger Zucker" und "perfekt für jede Diät" – mit diesen großen Versprechen bewirbt More Nutrition seine Brownie-Backmischung. Das LG Hamburg hält die Angaben aber für ungenau und daher für eine unzulässige Irreführung.
Klimaneutralität und Regionalität kommen bei Verbrauchern gut an. Die Biermarke "Wunderbraeu" habe aber Eindrücke erweckt, die so nicht zutreffen, so das Gericht. Muss das Unternehmen seine Flaschenetiketten nun überarbeiten?
Die Drogeriemarktkette dm darf bestimmte Seifen nicht mehr als "klimaneutral" bewerben, entschied das LG Karlsruhe. Katjes-Fruchtgummis dürfen das Label aber tragen, so kürzlich ein OLG. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären?
Grüne Labels sollen umweltbewussten Verbrauchern bei der Produktauswahl helfen. Das setzt aber voraus, dass die Siegel Konsumenten nicht in die Irre führen. Flüssigseife und Duschgel der dm-Eigenmarke täten aber genau das, so das LG.
Weil die Aussage nicht auf den gesamten Herstellungszyklus zutrifft, darf die Brau Union Österreich ihren Brauprozess nicht als CO2-neutral bewerben. Geklagt hatte eine Verbraucherschutzorganisation.