"Epidemische Lage von landesweiter Tragweite": NRW-Landtag ver­ab­schiedet Pan­de­mie­ge­setz

14.04.2020

Im dritten Anlauf hat der Landtag NRW nun ein Pandemiegesetz beschlossen. Es sieht weitreichende Befugnisse bei "epidemischen Lagen von landesweiter Tragweite vor".

Der Landtag hat am Dienstag in Düsseldorf mit großer Mehrheit im dritten Anlauf ein Pandemiegesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Es sieht besondere Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Coronakrise vor. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten ebenso wie die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen dafür. Die AfD stimmte dagegen.

Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Landesregierung das Gesetz bereits zu Beginn des Monats im Eilverfahren durch den Landtag bringen. Das war an der Opposition gescheitert. Sie hatte – ebenso wie Staatsrechtler – erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen geplanter Grundrechtseinschränkungen geltend gemacht.

In der vergangenen Woche hatte die AfD eine dritte Lesung des Gesetzes erzwungen, nachdem CDU, SPD, Grüne und FDP einem entschärften Entwurf bereits zugestimmt hatten. Gestrichen wurde zuvor ein besonders umstrittener Passus, wonach Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte im äußersten Fall zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden sollten. Stattdessen wird es nun ein Freiwilligenregister geben, in das sich medizinisches Personal eintragen kann.

Landtag stellt "epidemische Lage von landesweiter Tragweite" fest

Darüber hinaus kann das Gesundheitsministerium die Krankenhausträger verpflichten, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben. Die staatlichen Behörden dürfen außerdem Medikamente oder medizinische Apparate beschlagnahmen, allerdings nicht bei Privatpersonen.

Das gesamte Gesetz ist bis zum 31. März 2021 befristet. Die erweiterten Handlungsbefugnisse können eingesetzt werden, nachdem der Landtag zuvor eine "epidemische Lage von landesweiter Tragweite" festgestellt hat. Diese Feststellung wurde dann auch gleich nach der Abstimmung in einer anschließenden Sondersitzung getroffen. Die Feststellung ist auf zwei Monate befristet. In dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen heißt es, die Gefährdung der Gesundheit für die Bevölkerung in Deutschland werde vom Robert Koch-Institut "weiterhin insgesamt als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen als sehr hoch".

Die Belastung des Gesundheitswesens hänge maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen ab - etwa Isolierung, Quarantäne, "soziale Distanzierung" - und könne örtlich sehr hoch sein. Bis zum Dienstagvormittag hatte es nach Angaben des Gesundheitsministeriums über 27.200 bestätigte Coronavirus-Infektionen in NRW gegeben und 661 Todesfälle sowie rund 14.000 Genesene.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Epidemische Lage von landesweiter Tragweite": . In: Legal Tribune Online, 14.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41286 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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