Das höchste bayerische Gericht bleibt bei seiner grundsätzlichen Linie: In der Corona-Krise sind viele Grundrechtseingriffe gerechtfertigt, wenn es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht.
Das umstrittene Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein wird vorerst nicht außer Vollzug gesetzt. Das BVerfG lehnte einen Eilantrag als unzulässig ab. Ob die Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, ließ das Gericht offen.
Nach langem Hin und Her nun also doch: Horst Seehofer lenkt ein und lässt eine Studie zu Rassismus in der Polizei zu. Doch auch die Belastung der Beamten soll unter die Lupe genommen werden.
Restaurants, Hotels, Bars, Gasthöfe – sie alle leiden unter den neuen Coronaregeln, namentlich unter dem Beherbergungsverbot und der Sperrstunde. Bundesweit erreichen die Gerichte bis hin zum BVerfG Eilanträge gegen die Maßnahmen.
Zum Beherbergungsverbot gibt es eine weitere Entscheidung: Das OVG in Schleswig-Holstein weicht von der Auffassung der Kollegen in Niedersachsen und Baden-Württemberg ab und hat das Verbot in "seinem" Bundesland vorerst nicht gekippt.
Stellt man sein Auto ab, muss man sich umsehen, ob das auch erlaubt ist – ansonsten wird abgeschleppt. Doch was ist, wenn niemand mehr weiß, welche Schilder überhaupt wo gestanden haben? Das musste das VG Koblenz klären.
Ein Schüler, der Kontakt mit einem Corona-infiziertem Mitschüler hatte, muss 14 Tage lang in Quarantäne bleiben. Daran ändert auch nichts, dass er negativ getestet wurde, wie das VG Düsseldorf entschied.
Private Feiern in Rheinland-Pfalz sind derzeit mit maximal 75 Personen zulässig. Bei gewerblichen Veranstaltungen können es auch mehr sein. Das VG Koblenz hat nun entschieden, was für eine Hochzeitsfeier in einer gemieteten Eventhalle gilt.