Restaurants, Hotels, Bars, Gasthöfe – sie alle leiden unter den neuen Coronaregeln, namentlich unter dem Beherbergungsverbot und der Sperrstunde. Bundesweit erreichen die Gerichte bis hin zum BVerfG Eilanträge gegen die Maßnahmen.
Die umstrittenen Beherbergungsverbote in der Coronakrise werden zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Kläger aus Tübingen hätten einen Eilantrag gegen die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in Karlsruhe. Wie schnell die Verfassungsrichter darüber entscheiden werden, war zunächst nicht absehbar.
Im Landkreis Tübingen treten im Moment viele neue Coronafälle auf. Der Grenzwert ist überschritten, damit zählt Tübingen zu den deutschen Risikogebieten. In Schleswig-Holstein dürfen Feriengäste aus solche Regionen nur aufgenommen werden, wenn sie einen frischen negativen Corona-Test vorweisen können.
Auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht beschäftigt das Beherbergungsverbot: Am heutigen Montag wurden weitere Anträge eingereicht, vergangenen Donnerstag hatte das Gericht das Verbot in einem Eilverfahren bestätigt. Im Fall dort ging es um eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die auf Sylt Urlaub machen wollte. Nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts berufen sich die Tübinger Kläger auf diese Entscheidung. Auch die Urlauberfamilie aus NRW hatte am Freitagabend in Karlsruhe Eilantrag eingereicht, diesen aber zwischenzeitlich wieder zurückgezogen, wie der Gerichtssprecher sagte.
Beherbergungsverbote gab und gibt es nicht mehr bundesweit. Die Verwaltungsgerichte haben dazu unterschiedlich geurteilt. In Baden-Württemberg und Niedersachsen zum Beispiel wurden die Verbote inzwischen in Eilverfahren gekippt. In anderen Bundesländern halten die Landesregierungen von sich aus nicht mehr daran fest.
Antrag gegen Sperrstunde in NRW
Auch gegen die Sperrstunde wehren sich die Betroffenen. Ein Düsseldorfer Gastronom will mit Hilfe des Branchenverbands Dehoga vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die NRW-weite Sperrstunde in besonders von Corona betroffenen Regionen kippen. Ein entsprechender Eilantrag und eine Klage sollen voraussichtlich noch am Montag eingereicht werden, sagte der Geschäftsführer der Dehoga Nordrhein-Westfalen, Thomas Kolaric, der Deutschen Presse-Agentur. Die Rheinische Post hatte zuvor berichtet.
Laut Kolaric wird der gleiche Bar-Betreiber als Kläger auftreten, der vergangene Woche bereits einen Eilantrag gegen die Düsseldorfer Sperrstunde vor dem dortigen Verwaltungsgericht eingereicht hatte. Dort werde man zu "99,9 Prozent" gar nicht mehr über diesen Antrag entscheiden, so ein Gerichtssprecher am Montag. Schließlich gebe es jetzt die NRW-weite Regelung, die die Düsseldorfer Sperrstunde – die noch bei 1:00 Uhr lag - obsolet gemacht habe.
Seit Samstag gilt in Nordrhein-Westfalen in allen Kommunen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen eine verpflichtende Sperrstunde für die Gastronomie. Alle Kneipen und andere gastronomische Betriebe müssen ihre Türen zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens für Gäste geschlossen halten. Laut der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung gilt die Sperrstunde in Kommunen, die innerhalb von sieben Tagen 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen. Davon sind bereits Millionen Menschen betroffen.
Sperrstunde in Berlin für 11 Bars bereits suspendiert
In Berlin wurde die Sperrstunde am vergangenen Freitag bereits für einige Bars aufgehoben. Elf Lokale hatten sich an das Verwaltungsgericht gewandt und waren dort vorerst erfolgreich. Dort ging der Streit um die Sperrstunde nun in die nächste Instanz und die Sache liegt daher jetzt wie in NRW beim Oberverwaltungsgericht.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Immer mehr Eilanträge bei deutschen Gerichten: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43143 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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