Wegen der im Vergleich zu Dezember und Januar veränderten Corona-Situation hält der VGH eine landesweite Ausgangsbeschränkung für unverhältnismäßig. Das Land will nun nur noch in Hotspot-Regionen den Ausgang beschränken.
Wer seine Wohnung in Bayern zwischen 21 und 5 Uhr verlassen will, braucht dafür weiterhin einen triftigen Grund: Der VGH in München hat die im Freistaat geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung bestätigt.
Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen schränkt die Politik das Leben für die Bürger weiter ein. Neu ist unter anderem ein begrenzter Bewegungsradius für Menschen, die in Corona-Hotspots leben. Juristen sehen diese Maßnahme kritisch.
Bei standardisierten Messverfahren wie bei einer Geschwindigkeitsmessung muss nicht jedes Mal die Richtigkeit der Messung überprüft werden. Betroffene können aber Zugang zu nicht in den Akten befindlichen Informationen fordern, so das BVerfG.
Wilma war einige Jahr als Polizeihündin tätig. 2016 wurde sie jedoch ausgesondert, ihr Hundeführer verlangte vom Land daraufhin einen monatlichen Zuschuss. Einen solchen lehnte es jedoch ab, das OVG NRW bestätigte die Entscheidung nun.
Von der Referendarstation bei der Polizei zur Führungskraft bei eben dieser: Friederike Evers ist Polizeioberrätin in NRW und spricht mit Marc Ohrendorf über einen "ganz besonderen" Beruf abseits der klassischen Juristenberufe.
Nach Auffassung von Eisenacher Gymnasiasten ist die Maskenpflicht in der Schule ein "grober Verfassungsbruch" und eine "permanente Körperverletzung". Das OVG Thüringen sieht das allerdings anders und wies ihre Eilanträge ab.
Das seit einigen Jahren viel diskutierte PAG in Bayern soll entschärft werden. Unter anderem sollen die Befugnisse der Polizei nun doch eingeschränkt und das Recht auf einen Anwalt bei Polizeigewahrsam gewährt werden.