Im Rechtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts vor drei Jahren muss die Stadt Kerpen nun doch Berufung einlegen. Das nordrhein-westfälische Bauministerium habe eine Anweisung dazu erteilt, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Stadt.
Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind zulässig. Ein dazu benutztes Handy hätte nicht beschlagnahmt werden dürfen, so das LG Osnabrück zu einem Polizeieinsatz in der örtlichen Innenstadt.
Gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz sind bereits mehrere Klagen anhängig, unter anderem vor dem BVerfG. Die Grünen reichen nun eine weitere Klage ein und ziehen gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung vor den BayVerfGH.
Das VG Chemnitz hatte mit einer Entscheidung, wonach die "Hängt die Grünen"-Plakate in Zwickau unter Bedingungen zulässig seien, für Aufsehen gesorgt. Das OVG entschied nun in zweiter Instanz, dass die Plakate abgehängt werden müssen.
Nach dem Urteil des VG Köln zur Räumung des Hambacher Forstes äußert sich nun erstmals Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Er verteidigt die umstrittene Räumungsaktion von 2018 und das Brandschutz-Argument.
Das anlasslose Filmen von Fußballfans in Stadien durch Polizeibeamte ist rechtswidrig, so das LG Köln. Der Beschluss könnte die Praxis polizeilicher Überwachungsmaßnahmen in Sportstätten nachhaltig verändern.
Das neue Gesetz verschafft der Polizei weite Befugnisse und Ermächtigungsgrundlagen. Kritik hagelte es dafür viel, die SPD kündigte an, dagegen gerichtlich vorgehen zu wollen.