Nirgendwo können gefährliche Personen vorsorglich länger inhaftiert werden als in Bayern. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dies nun akzeptiert. Christian Rath hätte sich dabei aber etwas mehr Orientierung gewünscht.
Der BayVerfGH hat erneut über das umstrittene Polizeiaufgabengesetz entschieden und es abermals für verfassungskonform erachtet. Insbesondere die Vorschriften zum Präventivgewahrsam verstießen nicht gegen das Freiheitsgrundrecht.
Um erwartete Straftaten zu verhindern, können Berliner Gerichte in bestimmten Fällen anordnen, dass Menschen zwei Tage eingesperrt werden. CDU und SPD in Berlin wollen aus zwei Tagen nun fünf machen. Das könnte auch Klimaschützer betreffen.
Ob es rechtmäßig ist, wenn die Polizei rabiat gegen Klimaaktivisten vorgeht und Schmerzgriffe anwendet, kann nicht im vorläufigen Rechtsschutz geklärt werden. Das entschied das VG Berlin. Es fehle an der Wiederholungsgefahr.
Die Behörden können deutsche Neonazis nicht daran hindern, die rechtsextreme Kampfsportveranstaltung "European Fight Night" in Budapest zu besuchen. Die Gerichte haben entsprechende Verbote im Eilverfahren aufgehoben.
Die Arbeit der Bundespolizei soll transparenter werden. Nach langem Streit hat sich die Ampel auf eine Reform zum Bundespolizeigesetz geeinigt: Die Polizei soll eine Art Quitting nach einer Personenkontrolle ausstellen müssen.
Die Polizei untersagte per präventivem Verbot, sich an "Straßen des übergeordneten Straßennetzes" zu kleben. Weil die Liste dieser Straßen aber kaum lesbar bzw. nicht leicht zu finden sei, sei das Verbot zu unbestimmt, so das VG.
Weil die Polizei befürchtete, dass ein Motorradfahrer sein Fahrzeug für illegale Straßenrennen einsetzen könnte, wurde es präventiv sichergestellt. Da die Gefahr immer noch besteht, kriegt er es auch nicht zurück, so das VG Neustadt.