Eigentlich sollten Sachverständige und Dolmetscher, die von der Justiz beauftragt werden, wie die Anwälte im kommenden Jahr deutlich mehr Geld bekommen. Daraus wird jetzt nichts, die GroKo gab dem Druck der Länder nach.
Das BMJV wertet die Anmeldung von 77 Prozent der Anwaltschaft beim Anwaltspostfach als Erfolg. Für die FDP ist das rund ein Jahr vor der Nutzungspflicht "ein schlechter Witz", für die Grünen ein Grund mehr, die Nutzungspflicht zu verschieben.
Anwälten soll es künftig erlaubt sein, in gewissem Rahmen Erfolgshonorare zu vereinbaren und Prozesskosten der Mandanten zu übernehmen. Warum dieser BMJV-Vorschlag längst überfällig und zugleich revolutionär ist, erläutert Volker Römermann.
Seit 2018 müssen Anwälte das beA nutzen. Tun sie das nicht, kann es richtig teuer werden. Doch aktuelle Zahlen der BRAK zeigen, dass viele Advokaten sich dem beA komplett verweigern.
Einer muslimischen Rechtsreferendarin wurde das Tragen des Kopftuchs während des Referendariats verboten, kurz darauf wurde die Auflage aufgehoben. Gerichtlich zur Wehr setzen darf sie sich trotzdem, entschied das BVerwG.
Ein Rechtsanwalt muss für jeden Fall eine Handakte führen und diese sechs Jahre lang aufbewahren. Wie lange ihn die zivilrechtliche Pflicht zur Herausgabe trifft, ist laut BGH davon jedoch unabhängig, wie Tim Günther erläutert.
Die Anwaltsverbände befanden sich in Alarmbereitschaft: Wegen einer Corona-bedingt angespannten Finanzlage in den Justizhaushalten der Länder drohte eine Verschiebung der RVG-Reform um zwei Jahre. Doch der Bundesrat will das nicht.
Das BMJV hat endlich einen Entwurf für eine große BRAO-Reform vorgelegt. Anwälten wird künftig die Kooperation mit anderen freien Berufen erleichtert. Auch Syndikusanwälte dürfen sich freuen. Ein erster Überblick von Martin W. Huff.