Einen Lehrer mit rechtsextremen Tattoos wollte das Land Brandenburg nicht mehr Schüler unterrichten lassen und kündigte ihm fristlos. Weil es aber nicht den Personalrat informierte, sei die Kündigung unwirksam, so das LAG.
Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung wurde am Ende des Tages die Wasen besucht und ein Arbeitnehmer stürzte. Das LSG Thüringen entschied nun, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelte.
Urlaub, Urlaub und noch mal Urlaub - in den diesjährigen Fällen beim BAG schlägt sich die gute wirtschaftliche Lage nieder, es geht weniger um Substanzielles wie etwa Kündigungen. Das BAG änderte dabei mehrmals seine Rechtsprechung.
Der Nebenjob als Weihnachtsmann kann offenbar sehr lukrativ sein. Agenturen sollten die nur auf männliche Bewerber zugeschnittenen Stellenanzeigen allerdings schnellstens ändern, denn AGG-konform sind sie nicht, meint Andreas Zöllner.
Immer mehr Menschen verdienen als sogenannte Crowdworker mit Mikrojobs im Internet ihr Geld. Doch arbeiten sie selbstständig oder müssen sie wie Angestellte behandelt werden? Das LAG München hat sich positioniert.
Es ist total hip, mit Kollegen Skifahren zu gehen, den Arbeitgeber bei Fußballturnieren zu repräsentieren oder als Teambuilding-Maßnahmen klettern zu gehen. Doch wer haftet, wenn etwas passiert? Das erklärt Erik Schmid.
Viele Unternehmen wollen Mitarbeitern freigeben, damit sie am Klimastreik teilnehmen können. Dabei droht Managern der Vorwurf der Untreue – und dem Arbeitgeber die Pflicht, auch die nächste Pegida-Demonstration unterstützen zu müssen.