Entweder ganz oder gar nicht: Das BAG hat Inbezugnahmeklauseln für eine Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz für unzureichend erklärt, wenn gleichzeitig individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag geregelt sind. Das Urteil erklärt Daniel Hund.
Zeitungszusteller haben auch dann einen Anspruch auf Gehalt, wenn sie wegen eines Feiertags keine Zeitungen im Zustellgebiet ausliefern können. Eine anderslautende Regelung im Arbeitsvertrag erklärte das BAG für unwirksam.
Das LAG Berlin-Brandenburg will bei Massenentlassungen nicht nur den Betriebsrat eingeschaltet wissen, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung. Damit geht es über den Wortlaut hinaus, erklärt Alexander Willemsen.
Philipp Byers wird Anfang 2020 als Partner bei Watson Farley & Williams in München einsteigen. Er kommt von Lutz Abel und wird bei seinem Wechsel von zwei Associates begleitet.
Ein in Ostdeutschland geborener Angestellter hat seinen Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, weil er wegen seiner Herkunft von seinen Kollegen gemobbt worden sein soll. Das AGG hilft ihm da aber nicht weiter, entschied das ArbG Berlin.
Der Dauerniedrigzins führt dazu, dass Pensionskassen ihre Versorgungszusagen nicht halten können. Arbeitgeber müssen notfalls einspringen, doch nur, wenn sie das leisten können. Alles weitere erklärt Tobias Neufeld.
Offiziell war sie als Haushaltshilfe angestellt – in Wahrheit ging es aber um Sex: In einem kuriosen Fall entschied das LAG Hamm, dass ein Sugar-Daddy seiner Angestellten Urlaub abgelten und ihr ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen muss.
Arbeitgeber dürften nach einer aktuellen Entscheidung des BAG aufatmen: Auch in der passiven Freistellungsphase entstehen nämlich keine Urlaubsansprüche, erläutern Michael Fuhlrott und Florian Garden.