LAG Berlin-Brandenburg hält Kündigung für unwirksam: Darf ein Lehrer rechts­ex­t­reme Tat­toos haben?

12.12.2019

Einen Lehrer mit rechtsextremen Tattoos wollte das Land Brandenburg nicht mehr Schüler unterrichten lassen und kündigte ihm fristlos. Weil es aber nicht den Personalrat informierte, sei die Kündigung unwirksam, so das LAG.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für unwirksam erklärt. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, teilte das Gericht zu seiner Entscheidung mit. Es könnten jedoch nur diejenigen Gründe gerichtlich überprüft werden, die dem Personal- oder Betriebsrat zuvor mitgeteilt worden sind (Urt. v. 11.12.2019, Az. 15 Sa 1496/19).

Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung habe der Lehrer an einer Oberschule in Hennigsdorf (Oberhavel) dennoch nicht, betonte der Gerichtssprecher. Das Land Brandenburg habe dem Mann nämlich schon ein weiteres Mal gekündigt. Eine Entscheidung darüber stehe noch aus.

Im nun entschiedenen Fall kündigte das Land dem Lehrer im Februar fristlos, nachdem bekannt geworden war, dass er rechtsextreme Tattoos mit dem Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" sowie den Symbolen "Wolfsangel" und "Schwarze Sonne" trägt. Das Land begründete die Kündigung damit, der Lehrer weise eine rechtsextreme Gesinnung auf und sei deshalb für den Schuldienst nicht geeignet. Das wurde dem Personalrat jedoch zuvor nicht mitgeteilt.   

Zwar sei dem Personalrat mitgeteilt worden, dass der Mann seine Tattoos öffentlich gezeigt hatte. Das reicht nach Auffassung des Gerichts jedoch für eine Kündigung. Der Lehrer hätte zuvor eine Abmahnung erhalten müssen, so das LAG, was hier aber nicht erfolgt sei.

Gegen den Lehrer läuft auch ein strafrechtliches Verfahren. Am Dienstag sollte der Prozess am Amtsgericht (AG) Oranienburg beginnen. Weil eine Richterin erkrankte, musste der Termin nach Angaben des Gerichtes abgesagt werden. Ein neuer Termin stand am Mittwoch noch nicht fest. Der Lehrer klagt zusätzlich auch gegen seine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst zum Beamten. Auch hier steht eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg noch aus.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Berlin-Brandenburg hält Kündigung für unwirksam: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39195 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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