Das Münchener Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt XVI. und wirft ihm vor, in einer Stellungnahme nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Der emeritierte Pontifex hat seine Aussage nun korrigiert.
Die "Omikron-Wand" ist da, die Zahl der Intensivpatienten nimmt leicht zu, während gleichzeitig Lockerungen gefordert werden und Gerichte Maßnahmen außer Vollzug setzen. Am Montagabend beraten Bund und Länder, ihr Kurs ist recht klar.
Die "Gruppe Freital" hat die Gerichte schon viel beschäftigt. Zuletzt hat der BGH im Mai 2019 die Verurteilung zweier Rädelsführer und anderer Mitglieder dieser Vereinigung bestätigt. Nun ist ein weiteres Urteil rechtskäftig.
Facebook bittet seine Nutzer vor dem Teilen eines Beitrags, dass sie den besser erstmal lesen sollten. Eine Blogbetreiberin findet das "bevormundend". Laut LG Karlsruhe steht den Hinweisen aber nichts entgegen.
Der VGH in Baden-Württemberg musste sich erneut mit der 2G-Regel an Unis befassen. Dieses Mal ging es auch um das sog. "Einfrieren" der Alarmstufe II – und das verstoße gegen das IfSG. Der VGH entschied jedoch nur für den Hochschulbetrieb.
Eine Münchner Anwaltskanzlei hat Fälle sexuellen Missbrauchs im Erzbistum München aufgearbeitet - und erhebt Vorwürfe gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. Die Juristen sprechen von einer "Bilanz des Schreckens".
Die Stadt München untersagte per Stadtratsbeschluss Veranstaltungen rund um die BDS-Kampagne in ihren städtischen Räumen. Damit verletzte sie die Meinungsfreiheit, so das BVerwG.
Wer aus Afghanistan ein Visum zur Einreise nach Deutschland will, muss persönlich bei der Botschaft in Pakistan vorsprechen. Dies gilt nach einer Entscheidung des VG Berlin auch für eine Afghanin und ihr Kind, die nicht ausreisen können.