Die Kartfahrt eines Bankmitarbeiters auf Geschäftseinladung fällt nicht unter den Schutz der Berufsgenossenschaft. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des baden-württembergischen LSG hervor.
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Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf zur Erhöhung der Berufungssumme vor Zivil- und Arbeitsgerichten wird vom Präsidenten der RAK Sachsen Martin Abend vor allem deshalb stark kritisiert.
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