Das als zimtextrakthaltiges Diätetikum vertriebene Produkt "Diabetruw" ist ein Lebensmittel und kein Arzneimittel. Dies steht nun fest, nachdem im Anschluss an die Zimtkapseln-Entscheidung des Bundesgerichtshofs der Verband Sozialer Wettbewerb e.V.…
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