Das Gütesiegel "Ausgezeichnet.org", das die Bewertungen von Online-Shops erfasst, führt Verbraucher in die Irre, so das LG Köln. Es zeige nämlich nicht klar an, dass die Bewertungen von verschiedenen Verkaufsplattformen stammen.
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Das AG München hat einen Jugendlichen wegen einer Ordnungswidrigkeit zu 20 Stunden lesen verurteilt. In Kooperation mit der Hochschule München wird er danach sogar eine Abschlussarbeit abgeben müssen.
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Bundesjustizminister Heiko Maas hat den amerikanischen Präsidenten Donald Trump für seine Haltung nach den rechtsextremen Ausschreitungen in der US-Stadt Charlottesville kritisiert. Trumps Verhalten sei "fatal" und ein falsches Signal.
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Mitten in der Parlamentspause ist in Polen ein Teil der international kritisierten Gerichtsreform in Kraft getreten - zumindest ein Teilerfolg für die regierende Partei Recht und Gerechtigkeit PiS.
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Die AfD darf am Sonntag wie geplant eine Kundgebung mit Spitzenkandidatin Alice Weidel im traditionsreichen Düsseldorfer Henkel-Saal abhalten. Der Saal-Betreiber durfte den Vertrag mit dem Kreisverband der Partei nicht kündigen.
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Sie möchten den juristischen Alltag besser machen? Oder gleich das Recht? Überzeugen Sie uns von Ihrem digitalen Konzept und wir schicken Sie als einen von drei LTO-Lesern zur "Swiss Legal Tech". Dort erwecken Programmierer Ihr Konzept zum Leben.
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Weil ein Hausarzt Komplikationen nach einer Unterarmprellung zu spät erkannt hatte, musste dem Patienten der Unterarm amputiert werden. Der erhält dafür nun 50.000 Euro Schmerzensgeld, entschied das OLG Hamm.
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Lässt sich ein Erbe von seinen Geschwistern noch zu Lebzeiten des Elternteils den Anspruch auf sein Erbe "abkaufen", muss er mehr Steuern zahlen als nach dem Tod des Erblassers. Dies hat der BFH entschieden.
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