Mitten in der Parlamentspause ist in Polen ein Teil der international kritisierten Gerichtsreform in Kraft getreten - zumindest ein Teilerfolg für die regierende Partei Recht und Gerechtigkeit PiS.
In Polen ist am Samstag eine weitere umstrittene Justizreform der nationalkonservativen Regierung in Kraft getreten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Justizminister Zbigniew Ziobro künftig Gerichtsvorsitzende ohne Grund entlassen und ohne Rücksprache mit Juristen durch neue Kandidaten austauschen kann. Dadurch könne er die Posten mit eigenen Kandidaten besetzen, bemängelten Rechtsexperten und Regierungsgegner.
Trotz großer Proteste der Bevölkerung und eindringlicher Warnungen der EU-Kommission hatte Präsident Andzej Duda das von der regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) forcierte Gesetz Ende Juli unterschrieben. Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein, das im letzten Schritt sogar zur Verhängung von Strafgeldern führen könnte.
"Die neuen Vorschriften geben dem Justizminister die Möglichkeit, Einfluss auf einzelne Richter zu nehmen, insbesondere durch vage Kriterien für die Amtszeitverlängerung, die den Grundsatz der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben", begründete die Brüsseler Behörde den Schritt.
Rechtsstaatlichkeitsverfahren läuft längst
Weiterhin kritisiert die Kommission, dass die Justizreform von Oktober an verschiedene Pensionsalter für Männer (65 Jahre) und Frauen (60 Jahre) vorsieht. Die Regelung verstoße gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeitsfragen sowie gegen den im EU-Vertrag verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, heißt es.
Aus Besorgnis wegen der Veränderungen des polnischen Justizsystems hatte die EU-Kommission bereits 2016 ein allgemeines Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in dem Land eingeleitet. Diese Untersuchung führte bislang allerdings noch zu keinen für Brüssel befriedigenden Ergebnissen. Die EU-Kommission drohte deswegen zuletzt die Einleitung eines weiteren Verfahrens an, das im letzten Schritt sogar dazu führen könnte, dass Polen bei Abstimmungen im EU-Ministerrat sein Stimmrecht verliert. Eine Frist für Warschau läuft gegen Ende des Monats aus.
In letzten Stellungnahmen hatten Vertreter der EU-Kommission deutlich gemacht, dass es nicht ausreichen dürfte, lediglich Pläne für weitere Justizreformen zum Obersten Gericht und zu dem über die Unabhängigkeit der Justiz wachenden Landesrichterrat abzuändern. Gegen diese Vorhaben hatte Duda zuletzt ein Veto eingelegt, nachdem im Juli in Polen Zehntausende Menschen gegen die umstrittenen Gesetze protestiert hatten.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Polen: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23939 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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