VG Schleswig: Feh­marn Open Air Fes­tival bleibt ver­boten

14.07.2011

Die Veranstalterin des für Anfang September 2011 geplanten Fehmarn Open Air Festivals scheiterte am Donnerstag vor dem VG Schleswig mit dem Versuch, im Wege einer einstweiligen Anordnung doch noch eine Genehmigung für die durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein untersagte Veranstaltung zu erlangen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig lehnte den Eilantrag der Betreiberin des Festivals ab und folgte der Begründung der Behörde. Es könne nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Gebiet durch die geplante Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigt werde. Dies sei für eine stattgebende Entscheidung jedoch erforderlich und für die notwendige genauere Untersuchung der einzelnen naturschutzrechtlichen Fragen sei das vorliegende Eilrechtschutzverfahren ohnehin nicht geeignet, so die 1. Kammer (Beschl. v. 14.07.2011, Az. 1 B 29/11).

Das Festival, das seit 1995 am jeweils ersten Septemberwochenende auf einem Privatgrundstück am Flügger-Strand auf Fehmarn stattfindet und an den letzten Auftritt des Rockmusikers Jimi Hendrix am 6. September 1970 auf der Insel Fehmarn soll, wurde zuletzt von bis zu 20.000 Menschen besucht. Bereits im Mai 2011 hatte der Kreis Ostholstein aus Naturschutzgründen die Genehmigung versagt. Bei der betreffenden Fläche östlich des Campingplatzes Flügger-Strand handelt es sich um ein sogenanntes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet sowie ein faktisches Vogelschutzgebiet nach europäischem Recht. Der Kreis hatte nach der Ablehnung der Genehmigung mehrfach seine Hilfe bei der Suche einer Ersatzfläche auf Fehmarn angeboten.

Gegen den Beschluss ist binnen zwei Wochen eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Schleswig möglich.

eso/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

VG Schleswig: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3770 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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