Gas oder Watt?: Deu­sche Umwelt­hilfe klagt gegen Borkum-Boh­rungen

07.10.2024

In der Nordsee vor der Insel Borkum soll Gas gefördert werden. Umweltschützer und Insulaner kritisieren die Pläne. Nachdem eine Behörde eine Genehmigung erteilt hat, landet der Streit nun vor Gericht. Kläger mal wieder: Die Deutsche Umwelthilfe.

Ein Bündnis von Umweltschutzorganisationen um die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt nach eigenen Angaben vor dem Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen gegen die Genehmigung der Erdgasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum. “Die Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ist aus wirtschafts- und klimapolitischer Sicht nicht nachvollziehbar. Deutschland braucht dieses Gas weder für die Versorgungssicherheit noch für stabile Gaspreise” sagte der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner, in einer Mitteilung. Gleichzeitig berge die Förderung große Risiken für die Umwelt und setze Deutschlands Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz aufs Spiel, sagte er weiter.  

Der Konzern One-Dyas will noch in diesem Jahr damit beginnen, vor den Inseln Borkum und Schiermonnikoog Erdgas zu fördern. Eine Förderplattform entsteht auf niederländischem Gebiet rund 20 Kilometer nordwestlich von Borkum. Geplant sind Bohrungen, die in einer Tiefe von 1,5 bis 3,5 Kilometern schräg ins deutsche Gebiet abgelenkt werden. Das niedersächsische Landesamt hatte dem niederländischen Energiekonzern im August für die Förderung auf deutscher Seite eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung erteilt. Das Bündnis um die Umwelthilfe hatte danach angekündigt, alle rechtlichen Mittel gegen das Projekt auszuschöpfen. Laut DUH wurde die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss am Montag eingereicht. 

Gegenüber LTO zeigt man sich die Umweltschutzorganisation zuversichtlich. Es bestehe die Überzeugung, dass der Planfeststellungsbeschluss, der die Baumaßnahmen absegnet,  sich aufgrund erheblicher Mängel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung gerichtlich als rechtswidrig erweisen wird. Die DUH ist eine nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umweltschutzvereinigung und kann daher ohne die Verletzung von eigenen Rechten geltend machen müssen, derartige Klagen anstrengen (siehe § 2 UmwRG). 

Arbeitsteilung: Greenpeace demonstriert, die Deutsche Umwelthilfe klagt. picture alliance/dpa | Lars Penning

 

Habeck will Gerichtsentscheidungen zum Gasprojekt abwarten 

Umweltschutzverbände und Insulaner in Deutschland und in den Niederlanden lehnen das Projekt ab. Sie befürchten Umweltschäden für das Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer und die Inseln. Außerdem halten sie die Erdgasförderung für unvereinbar mit den Klimazielen.  

Unterstützt wird die Klage vom BUND Niedersachsen und von der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland. “Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden die wirtschaftlichen Interessen des Gaskonzerns One-Dyas höher gewichtet als der Schutz des Nationalparks und des Welterbes Wattenmeer”, teilte die BUND-Landesvorsitzende in Niedersachsen, Susanne Gerstner, mit. Damit werde der Schutzstatus des Wattenmeers auf Spiel gesetzt.  

Ob nahe dem niedersächsischen Nationalpark Wattenmeer künftig tatsächlich nach Gas gebohrt wird, hängt auch von einem völkerrechtlichen Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden ab. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte nach der erteilten Genehmigung aus Niedersachsen gesagt, er wolle mögliche Gerichtsentscheidungen abwarten. Erst wenn relevante Urteile gefallen seien, werde entschieden, ob das Abkommen unterzeichnet werde, sagte er Mitte August.

Zitiervorschlag

Gas oder Watt?: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55572 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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