VerfGH Berlin zu möglicher Wahlwiederholung: Urteil über "Pan­nen­wahl" fällt am 16. November

06.10.2022

Fehlende Stimmzettel, lange Schlangen: Muss ganz Berlin neu wählen gehen? Das entscheidet der VerfGH Berlin am 16. November. Bereits in der mündlichen Verhandlung machte er deutlich, dass eine Neuwahl in Betracht kommt.

Am 16. November 2022 will der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin seine Entscheidung über die Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen verkünden (Az. VerfGH 154/21). Bereits in  der mündlichen Verhandlung am 28. September gaben die Richter:innen zu erkennen, dass Neuwahlen keine fernliegende Option seien. Erklären sie die Wahl für ungültig, müsste ganz Berlin neu wählen gehen. Diese als "vorläufige Rechtsauffassung" geäußerte Tendenz stieß auf Kritik.

Hintergrund des Verfahrens sind mehrere Pannen beim Ablauf der Wahl im vergangen Jahr. Stimmzettel fehlten, lange Schlangen bildeten sich und auch nach Verkündung der ersten Prognosen seien Wahllokale noch geöffnet und Stimmabgaben möglich gewesen. Der VerfGH muss daher nach Einsprüchen gegen die Wahlen seitens der Landeswahlleitung, der Senatsverwaltung für Inneres sowie von den Parteien Die Partei und AfD entscheiden, ob diese Fehler mandatsrelevant waren oder nicht.

In der mündlichen Verhandlung hatten die Beteiligten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und ihre bereits vorgebrachten Argumente zu ergänzen. Laut VerfGH hat die Senatsverwaltung für Inneres die Möglichkeit bekommen, bis zum 21. Oktober nochmals schriftlich vorzutragen. Anschließend würden sich die Verfassungsrichter:innen beraten und ihre Entscheidung am 16. November in den Räumlichkeiten des Kammergerichts verkünden. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr und ist öffentlich.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VerfGH Berlin zu möglicher Wahlwiederholung: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49809 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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