Das Schlupfloch Tschechien ist für einen Autofahrer aus dem Kreis Minden-Lübbecke geschlossen. Das OVG in Münster bestätigte in einem am Freitag verkündeten Beschluss die Entscheidung des Kreises, der einen in Tschechien erworbenen EU-Führerschein für ungültig erklärt hatte.
Führerschein weg? Nachschub gibt es im EU-Ausland, meinen manche Autofahrer. Der Führerscheintourismus beschäftigt mal wieder die Richter. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster zeigte jetzt die Rote Karte (Beschl. v. 16.05.2014, Az. 16 A 2255/10).
Um Führerscheintourismus vorzubeugen, verlangt das Gesetz einen Wohnsitz in dem Land, in dem der neue Führerschein gemacht wird. Damit sollen Autofahrer abgeschreckt werden, die in ihrem Heimatland keine Fahrerlaubnis mehr haben. Der Prüfling muss seinen Wohnsitz mindestens 185 Tage in dem Land haben. Auf Nachfrage des Kreises Minden-Lübbecke bestätigten die Behörden in Tschechien aber nur, dass der Mann aus Deutschland 108 Tage gemeldet war.
Das Gericht hatte ausdrücklich keinen Zweifel an den Aussagen der tschechischen Behörden und ließ deshalb keine Revision zu. Der Anwalt des Autofahrers kündigte direkt nach dem Urteil an, dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. So lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, behält der Kläger seine tschechische Fahrerlaubnis.
Der 57-jährige Autofahrer hatte 1995 seinen Auto-Führerschein in Deutschland gemacht. 2006 verlor er die Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt mit 2,5 Promille. Die Behörden belegten ihn mit einer Sperre von 13 Monaten. Für eine neue Fahrerlaubnis hätte der Kläger zur medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) antreten müssen. Um dieser Hürde auszuweichen, hatte er in Tschechien eine Prüfung abgelegt.
dpa/una/LTO-Redaktion
OVG NRW zu Führerscheintourismus: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12007 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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