Massenfreispruch für Raser: Amtsrichter gegen "Geldschneiderei"

von dpa/mbr/LTO-Redaktion

10.11.2010

Weil er Radarfallen für Geldschneiderei hält, hat ein Richter am AG Herford bei Bielefeld mehr als 40 geblitzte Autofahrer freigesprochen. Das berichteten mehrere Zeitungen am Mittwoch. Bei Verkehrskontrollen gehe es um den Schutz der Bevölkerung und nicht ums "Geldverdienen", sagte Richter Helmut Knöner der Zeitung "Neue Westfälische".

Der Richter forderte eindeutige gesetzliche Regelungen zur Tempoüberwachung und betonte, es gehe ihm nicht primär darum, Raser freizusprechen. Vielmehr seien die rechtlichen Grundlagen der Verkehrsüberwachung unzureichend. Foto- und Videoaufnahmen von Autofahrern würden etwa auf Grundlage eines "Terrorabwehrgesetzes" gemacht. Auch gebe es keine genauen Regelungen und Vorschriften dafür, an welchen Orten die Geschwindigkeit der Autofahrer überprüft werde.

"Wir brauchen eine Regelung, wie und wo fotografiert werden darf und dass Starenkästen dort aufgebaut werden, wo es Sinn und Zweck hat", meinte Knöner. Allein in der vergangenen Woche hatte er Zeitungsberichten zufolge 42 Autofahrer freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde dagegen einlegen.

Zitiervorschlag

Massenfreispruch für Raser: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1907 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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