Der deutsche Entertainer Karl Dall muss sich möglicherweise erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor einem Schweizer Gericht verantworten. Nachdem er Ende letzten Jahres vom Bezirksgericht in Zürich von allen Vorwürfen freigesprochen worden war, hat das mutmaßliche Opfer jetzt Berufung eingelegt. Schon die erste Instanz war nicht gut für die Karriere des Komikers.
Die Gerichtssprecherin bestätigte am Montag, dass die 43-jährige Rechtsmittel gegen den Freispruch des Zürcher Bezirksgericht eingelegt hat. Auch die Staatsanwaltschaft habe eine mögliche Berufung angemeldet, sagte Corinne Bouvard. Allerdings wolle die Anklagevertretung erst noch die schriftliche Urteilsbegründung zu dem Freispruch vom 9. Dezember abwarten. Erst dann wolle sie endgültig entscheiden, ob sie sich der Forderung der Schweizer Journalistin anschließt, die Dall der Vergewaltigung bezichtigt und den Fall in die nächste Instanz bringen will.
Das angebliche Opfer, das wegen Stalkings von Prominenten in zwei anderen Fällen vorbestraft ist, wirft dem 73-jährigen Komiker aus Hamburg vor, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben. Dall hatte stets seine Unschuld beteuert und am einzigen Prozesstag sein Erstaunen darüber geschildert, dass die Journalistin ihrerseits zudringlich geworden sei. "Ich bin doch nicht George Clooney" hatte der 73-Jährige vor dem Zürcher Bezirksgericht gesagt. Am Montag war er zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Das Zürcher Bezirksgericht sprach Dall nach nur einem Verhandlungstag frei und ihm eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Franken zu (derzeit knapp 10.000 Euro) - unter anderem für eine viertägige Untersuchungshaft. Nach Auffassung des Gerichts gab es in den Aussagen der Klägerin erhebliche Ungereimtheiten.
Keine Aufträge seit Bekanntwerden der Vorwürfe
Karl Dalls Anwalt Marc Engler sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet." Die 43-Jährige könnte die Berufung vor dem Obergericht des Kantons Zürich aber auch alleine durchsetzen. Gegen ein Urteil des Obergerichts wäre wiederum Beschwerde beim Bundesgericht möglich.
Dall hatte auf seinen Freispruch mit großer Erleichterung reagiert. Während des Verfahrens, das sich über Monate hinzog, sei er "durch die Hölle" gegangen, sagte er seinerzeit der Bild-Zeitung. Vor dem Zürcher Bezirksgericht hatte Dall im Dezember erklärt, seit Bekanntwerden der Vorwürfe habe er keine neuen Aufträge mehr erhalten. "Die Drehbücher ruhen, solange dieser fürchterliche Verdacht besteht."
Dall war 1967 Gründungsmitglied der humoristisch-anarchistischen Gruppe "Insterburg & Co." ("Ich liebte ein Mädchen"). Mit "Diese Scheibe ist ein Hit» oder "Heute schütte ich mich zu" hatte er als Sänger Erfolge. Populär waren später auch seine Fernsehshows "Dall-As" bei RTL sowie "Jux und Dallerei" in Sat.1.
dpa/pl/LTO-Redaktion
Karl Dalls Freispruch: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14420 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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