Körperliche Übergriffe auf Politiker häufen sich. Die Debatte, ob das Strafrecht geändert werden muss, ebbt nicht ab. Der Bundesjustizminister hält eine Änderung für überflüssig, wie er am Freitag noch einmal betonte.
Nach den Attacken auf Politiker und Ehrenamtliche, die Wahlplakate aufhängten, fordern die Innenminister der Länder eine Verschärfung des Strafrechts. Unter anderem könnte das Stalken von Amts- und Mandatsträgern strafbar werden.
Am Valentinstag stand in Wuppertal ein Mann vor Gericht, der seiner ehemaligen Lebensgefährtin nachgestellt haben soll. Die Ironie an dem Fall: Er ist selbst ernannter Experte in Sachen toxische Beziehungen.
In der Netflix-Serie "Stalk" hackt sich ein Informatikstudent in die Handys und Laptops seiner Mitstudierenden. Er spioniert sie über Webcams und Mikrofone heimlich aus. Das Strafrecht allein kann davor kaum schützen, meint Katharina Reisch.
Ein Ehepaar hat sich zum Umzug entschlossen, weil ihr Nachbar sie regelmäßig gestalkt und bedroht habe - er ließ sich dabei viel einfallen. Nun muss er aber laut OLG Karlsruhe für die Umzugskosten aufkommen.
Zum 01. Oktober tritt eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft. Die Themen reichen dabei vom Stalking über Kronzeugen in Doping-Verfahren bis zu kostenpflichtigen Corona-Tests. Ein Überblick:
Als Stalking gilt aktuell ein "beharrliches" Verhalten, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. Künftig soll eine "nicht unerhebliche" und "wiederholte" Beeinträchtigung ausreichen. Das BMJV will Betroffene besser schützen.
Die Justizministerin hat angekündigt, die Anwendbarkeit des § 238 StGB zu erleichtern und in dieser Hinsicht Strafbarkeitsschwellen zu senken. Ob ihr Vorschlag diese Ziele auch erreichen kann, wird bereits diskutiert.