Zum 01. Oktober tritt eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft. Die Themen reichen dabei vom Stalking über Kronzeugen in Doping-Verfahren bis zu kostenpflichtigen Corona-Tests. Ein Überblick:
Quarantäne und Schnelltests: Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 01. November 2021 als spätester Termin vorgesehen. Schon ab dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die Ungeimpfte oft beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen brauchen, in der Regel selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie für alle, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren.
Stalking: Die Tatbestandsmerkmale beim Stalking ändern sich. Zuletzt musste den Täterinnen und Tätern "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. Fortan reicht es schon aus, jemanden "wiederholt" zu belästigen und dessen Leben damit "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß von drei auf nunmehr maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale "Cyberstalking" ausdrücklich unter Strafe - etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift. Justizministerin Lambrecht sagte hierzu: "Wir wollen, dass sich Betroffene gegen diese Taten künftig besser zur Wehr setzen können und Stalking-Fälle öfter vor Gericht kommen." Ob das mit der Gesetzesänderung bewirkt wird, bleibt abzuwarten.
Inkassogebühren: Erleichterung für Schuldnerinnen und Schuldnern kleiner Beträge: Inkassodienstleistende müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldnerinnen und Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 01. Oktober 2021 in Kraft.
Soziale Netzwerke: Beim "Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)", das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen. Justizministerin Lambrecht meint: "Mit dem Gegenvorstellungsverfahren schützen wir Nutzerinnen und Nutzer besser vor unberechtigten Entscheidungen der Plattformen: Wenn ein eigenes Posting gelöscht wird, können Betroffene die Überprüfung dieser Entscheidung von Facebook, Twitter & Co verlangen. Gleiches gilt, wenn ein als strafbar gemeldetes Posting nicht entfernt wird."
Dopingbekämpfung: Im Anti-Doping-Gesetz tritt eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie ermöglicht eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportlerinnen und -Sportler, wenn sie den Ermittelnden Informationen über Hintermänner und Hinterfrauen und kriminelle Netzwerke liefern. Eine solche Regelung wurde bei einer Evaluierung des Anti-Doping-Gesetzes im vergangenen Jahr bereits thematisiert.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Zahlreiche Gesetzesänderungen zum 01. Oktober 2021: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46188 (abgerufen am: 13.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag