Entwurf des BMJ: Kom­p­lett digi­taler Vollzug von Grund­stücks­kauf­ver­trägen geplant

05.11.2024

Notare sollen die zur Vorbereitung eines Grundstückskaufs notwendigen Schritte mit Gerichten und Behörden in Zukunft komplett digital vollziehen können. Das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt. Die Beurkundung beim Notar bleibt unverändert.

Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) vor, der am Dienstag zur Stellungnahme an Länder und Verbände geschickt wurde. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.

Ab wann die Verfahren komplett digital laufen sollen, stellt der Bund dabei in das Ermessen der Landesregierungen, die dazu Rechtsverordnungen erlassen können. Der Zeitpunkt dürfe jedoch nicht nach dem 01. Januar 2027 liegen, heißt es in dem Entwurf. Eine Ausnahme gibt es jedoch: die Finanzämter. Die müssen Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat, erst dann elektronisch übermitteln, wenn dafür die technischen und organisatorischen Voraussetzungen existieren, spätestens jedoch am 01. Januar 2028.

Der Austausch zwischen Notaren und der Finanzverwaltung soll den Angaben zufolge über die Elster-Plattform laufen. Mit der Verwaltung beziehungsweise den Gerichten sollen die Notare Dokumente über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach austauschen, das nur für authentifizierte Teilnehmer nutzbar ist.

Beurkundung beim Notar bleibt unverändert

Für Käufer und Verkäufer würde sich, sollte der Entwurf vom Kabinett beschlossen und im Bundestag verabschiedet werden, nichts ändern - außer dass der Kauf wohl etwas schneller vollzogen werden kann. Die Beurkundung des Kaufs vor Ort beim Notar soll weiter so vollzogen werden wie bisher, also mit persönlichem Erscheinen.

"Notare, Behörden und Gerichte sollen sich im Nachgang der Beurkundung nicht mehr mühsam Briefe schreiben müssen, bevor ein Grundstück den Eigentümer wechseln kann", sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das stärke den deutschen Immobilienmarkt - "außerdem werden die Papierstapel wieder ein Stück kleiner".

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Entwurf des BMJ: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55790 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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