Werden Hinweisgeber vom Gesetz ausreichend geschützt? Diese Frage stand am Montag bei einer öffentlichen Anhörung auf Antrag der Fraktion Die Linke und einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Debatte. Von Experten wird das Thema kontrovers diskutiert, zu einer einheitlichen Bewertung kam man in dem Ausschuss für Arbeit und Soziales nicht.
Ob der gesetzliche Schutz für Hinweisgeber in Deutschland ausreichend ist, wird von Experten des Ausschusses für Arbeit und Soziales unterschiedlich bewertet. Bei der Tagung anlässlich eines Antrags der Fraktion Die Linke und eines Gesetzesentwurfs der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen am Montagnachmittag wurde der etwaige Handlungsbedarf kontrovers diskutiert.
Ausgangspunkt ist die Forderung der Linken an die Bundesregierung, die gesellschaftliche Bedeutung von Hinweisgebern stärker anzuerkennen und sie besser vor Nachteilen zu schützen, nachdem sie auf Missstände beispielsweise in ihrem beruflichen Umfeld hingewiesen haben. Die Grünen haben hierzu einen Entwurf vorgelegt, der verschiedene Gesetzesänderungen vorsieht.
Vertreter vom Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit, vom Handeslverband Deutschland e. V. und von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sehen indes keinen Handlungsbedarf. Rechtsanwalt Philipp Kramer aus Hamburg verwies zudem auf das Problem, den Schutz von Hinweisgebern in effektive gesetzliche Regelungen zu gießen. Dem vorliegenden Antrag sowie dem Gesetzentwurf gelänge dies nicht, so Kramer in seiner Stellungnahme.
Auf der anderen Seite formiert sich eine breite Front von Unterstützern einer Reform. Marta Böning vom Deutschen Gewerkschaftsbund beklagt eine "weitgehende Unsicherheit" beim Schutz von Hinweisgebern. Die vorhandene Rechtsprechung sei zu stark einzelfallbezogen.
Professor Peter Wedde regte ein Wahlrecht für Hinweisgeber an, um Hinweise auf Fehlverhalten entweder unternehmensintern oder extern vorbringen zu können. Auch im Hinblick auf die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte von Betriebsräten bestehe Handlungsbedarf.
Annegret Falter und Guido Strack vom Whistleblower-Netzwerk e. V. verwiesen auf einen derzeit rechtshängigen Kündigungsfall, der einen Berliner Rettungssanitäter betreffe, welcher Zustände seines ehemaligen Arbeitgebers angeprangert hatte. Strack sah über das Arbeitsrecht hinausgehend auch Regelungsbedarf im Bereich des Beamtenrechts und für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst.
avp/LTO-Redaktion
Antrag der Linken und Gesetzesentwurf der Grünen: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14967 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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