Die Linke im Bundestag möchte, dass Gesetzentwürfe in Zukunft verständlicher und nachvollziehbarer werden. Dazu soll jedes neue Gesetz im Entwurf dem bestehenden Recht gegenübergestellt werden.
Die Fraktion Die Linke hat eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages beantragt. Zweck ist laut dem Antrag, der LTO vorliegt, die "bessere Lesbarkeit von Gesetzentwürfen". Dazu soll jeder neue Gesetzentwurf eine Synopse enthalten, in der bestehendes und neues Recht gegenübergestellt werden.
Bislang ist es meistens so, dass ein Gesetzentwurf nur die Änderungen enthält, die am aktuell bestehenden Gesetz vorgenommen werden sollen. Eine Synopse kann darüber hinaus auch eingefügt werden, wenn dies sinnvoll erscheint, wie das Handbuch der Rechtsförmlichkeiten aus dem Haus des Bundesjustizministeriums emfpiehlt. Eine Pflicht, dies zu tun, besteht aber nicht. Ohne eine solche Gegenüberstellung sei ein Gesetzesentwurf jedoch, so begründen die Abgeordneten den Entwurf, weder für Mitglieder des Bundestages noch für die Öffentlichkeit gut lesbar. Die aktuelle Gesetzgebungstechnik führe zu einer "fast kafkaesken Unübersichtlichkeit", heißt es in dem Entwurf.
Als ein Ziel der Gesetzgebungstätigkeit sieht die Linksfraktion die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Dazu müsse der Gesetzgebungsprozess nicht nur transparent, sondern auch aus sich heraus verständlich sein. Minimalanforderung, um einen Gesetzentwurf verstehen zu können, sei es aber nun eben, zu wissen, wie der aktuelle und wie der zukünftige Wortlaut des Gesetzes lauten soll. So erklärt es auch Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Die Linke im Bundestag: "Politik muss auch für Nicht-Experten nachvollziehbar sein. Die Verbesserung der Lesbarkeit von Gesetzentwürfen wäre ein einfaches Mittel, Menschen in politische Prozesse mit einzubeziehen und Vertrauen in die Demokratie zu stärken - was auch dringend nötig ist, wenn man sich die Lage in der Gesellschaft ansieht."
Für mehr Verständlichkeit soll deshalb nun jeder Gesetzentwurf einen direkten Vergleich zwischen geltendem und künftigem Wortlaut enthalten. Der Antrag der Fraktion macht dies auch direkt vor: Als Anlage zum Antrag findet sich eine Tabelle, die den aktuellen § 76 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mit seinen zwei Absätzen präsentiert und dem die beantragte Fassung mit einem weiteren neuen dritten Absatz in einer Tabelle gegenüberstellt
ast/LTO-Redaktion
Vorschlag der Linksfraktion: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44217 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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