Die gerade gewählte Landesverfassungsrichterin Barbara Borchardt sieht sich weiterhin heftiger Kritik ausgesetzt, auch aus den Reihen der Regierungsfraktion. Die AfD kündigt einen Antrag an, um ihr Ausscheiden zu erreichen.
Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern haben mit deutlicher Kritik auf die neuerlichen Äußerungen der umstrittenen Landesverfassungsrichterin Barbara Borchardt (Linke) zum Mauerbau reagiert. "Ihre Formulierungen zu den Mauertoten sind völlig indiskutabel und aufs Schärfste zurückzuweisen", sagte CDU-Fraktionschef Torsten Renz am Montag in Schwerin. Ähnlich äußerte sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Krüger: "Ich verurteile alle Äußerungen zur Relativierung der Mauer und der Mauertoten."
Beide Politiker wollten sich zwar nicht zu dem von der AfD-Fraktion für die Landtagssitzung am Mittwoch angekündigten Dringlichkeitsantrag äußern, der auf ein Ausscheiden Borchardts aus ihrem Richteramt zielt. Doch machten sie deutlich, die Entscheidung nicht rückgängig machen zu wollen. "Wir haben sie gewählt", sagte Krüger. Laut Renz war die Zustimmung zur Kandidatin der Linken Teil eines "Pakets", um für alle neu zu wählenden Verfassungsrichter des Landes die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu sichern. Borchardt benötigte dafür überraschend aber einen zweiten Wahlgang.
Die frühere Landtagsabgeordnete hatte sich auch nach ihrer Wahl zu den Zielen der Parteigruppierung Antikapitalistische Linke bekannt, die im Bund vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die Kritik nahm zu, nachdem Borchardt in einem Interview der Süddeutschen Zeitung zur innerdeutschen Mauer sagte: "Es gab Mauertote auf beiden Seiten, es sind auch Grenzsoldaten erschossen worden." In dem Gespräch hatte sie aber auch betont, "selbstverständlich auf dem Boden des Grundgesetzes" zu stehen.
AfD kündigt Antrag gegen Borchardt an
Die AfD kündigte für Dienstag die Vorlage ihres Antrags an. Bis dahin solle die Begründung rechtssicher formuliert und in der Fraktion abschließend beraten werden, sagte der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes. Nach Ansicht von AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer droht mit Borchardts Wahl das Ansehen des Landesverfassungsgerichts Schaden zu nehmen. Der Landtag könne eine Verfassungsrichterin zwar nicht einfach abberufen, ihr Ausscheiden aber beantragen, woraufhin das Gericht selbst tätig werde, erklärte Fernandes unter Berufung auf §§ 6 und 7 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes.
Linken-Fraktionschefin Simone Oldenburg zeigte sich überrascht von der geballten öffentlichen Kritik an der Wahl Borchardts. Ihre Parteikollegin sei schon seit mehreren Jahren stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts und seinerzeit auch von der AfD nicht beanstandet worden. "Barbara Borchardt erfüllt alle Voraussetzungen, um Richterin am Verfassungsgericht zu sein", zeigte sich Oldenburg überzeugt. Verfassungskritik sei legitim, die Grundsätze der Verfassung würden dabei nicht in Frage gestellt. Oldenburg verwies zudem darauf, dass sich gerade Borchardt in der Debatte um die Gerichtsreform im Land dafür stark gemacht habe, die Justiz in der Fläche zu erhalten.
Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft hatte Borchardts Berufung ins Landesverfassungsgericht eine "Schande" genannt. Die nicht im Landtag vertretene FDP legte Borchardt nahe, ihr Amt niederzulegen.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Neue Richterin am LVerfG Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41846 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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