Verhandlung zu Cum-Ex vor dem Bonner Landgericht: Hanno Berger beklagt Haft­be­din­gungen

von Stefan Schmidbauer

07.04.2022

Bonn / 2. Prozesstag: Berger prangert Haftbedingungen an

Der Prozess vor dem LG Bonn wird fortgesetzt und Hanno Berger nutzt die Bühne, um sich über die Bedingungen seiner Untersuchungshaft zu beschweren. Der 71-Jährige erklärte am Donnerstag, es sei "nicht unbedingt menschenwürdig, wenn man in einem Raum untergebracht ist, der weitgehend verpilzt, verdreckt ist".

Er bekomme "morgens und abends ein ungetoastetes Toastbrot mit einer Scheiblette" und kein richtiges Mittagessen - nur "Wassersuppe" und "gestern Reis, zusammengebappt mit etwas Soße drauf". Er wolle sich vor Gericht gegen die Vorwürfe verteidigen, aber ihm schwänden die Kräfte.

Berger betonte, dass er in der Haft nicht besser behandelt werden wolle als andere. "Ich bin einiges gewohnt und bin auch kein Querulant, ich beschwere mich selten", sagte Berger. Er wolle in der Haft nicht besser behandelt werden als andere. "Ich möchte gleichbehandelt werden, ich möchte keine Sonderbratwürste haben." Auf eine Einlassung zur Sache verzichtete Berger auch am zweiten Prozesstag.

Nach Angaben seines Verteidigers sei die psychosoziale Situation des Angeklagten "äußerst kritisch". Dass Berger in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf gesagt worden sei, er dürfe jeden Monat nur zwei Mal 20 Minuten mit seiner Familie telefonieren, bewertet der Anwalt ebenfalls als bedenklich. Der Vorsitzende Richter Roland Zickler hörte zu und sagte, es solle hier "fair und menschenwürdig" zugehen. "Ich werde mich kümmern. Kümmern heißt nicht, dass ich eine Lösung präsentieren kann", so der Richter.

Erste Zeugenaussagen

Als Zeugen geladen waren zwei Mitarbeiter der Bonner Bundeszentrale für Steuern, die für Steuererstattungen zuständig war. Deren Aussagen machten klar, dass die Erstattungen in sogenannten Sammelverfahren automatisiert erfolgten und dass das Amt keine Überprüfung der Anspruchsberechtigung vornahm. Was die Banken beantragt hatten, wurde gezahlt. Schriftlich hatten die Banken vorher garantiert, dass die beantragte Steuererstattung rechtmäßig sei.

Diese schriftliche Erklärung reichte aus, danach war "die Kasse geöffnet", wie der Richter bemerkte. Man müsse sich nun mal verlassen können auf die Banken, sagte einer der Zeugen. Habe in der Steuerzentrale niemand gesessen und angesichts der Millionen-Euro-Erstattungsbeträge gesagt, "Ups, das ist aber viel", fragte der Richter.

Die Zeugenaussagen verdeutlichten, dass ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Mai 2009, in dem auf das Problem doppelter Steuererstattungen hingewiesen wurde, in der Behörde zu keinen Veränderungen bei der Arbeitsweise führte.

Der nächste Fortsetzungstermin ist für den 26. April terminiert.

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Anmerkung der Redaktion: Prozessberichte mit Materialien der dpa.

Zitiervorschlag

Verhandlung zu Cum-Ex vor dem Bonner Landgericht: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48027 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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