4/8: Einfach mal im Bett landen oder: der gute alte Flirt
Im realen Leben kommen sexuelle Kontakte selten auf dem direkten Pfad der Kommunikation zustande. Selbst bei gern als Sex-Plattform bezeichneten Internetdiensten wie Tinder oder in sozialen Netzwerken bahnen sich sexuell getriebene Abenteuer zumeist mit einem höflichen "Hey, wie geht's?" an.
Man könnte, was im Vorfeld von Sex geschieht, Subtext nennen, Flirt vielleicht, oder einfach Erotik. Das Wenigste davon passiert - auch wenn die Befürworter der Reform das anders zu sehen scheinen - auf verbalem Wege. Oder wie oft stellen Sie im Schlafzimmer Katalogfragen wie: "Möchtest Du, dass ich jetzt deine Brust streichele und dann deinen Intimbereich und wir dann miteinander in der XY-Stellung Sex haben?" Aus diesem Grund stand auch Gerichten ein gewisser Beurteilungsspielraum bei der Frage zu, ob ein Nein im Einzelfall als Nein gewertet werden soll oder nicht. Bisher – denn jetzt steht doch im Gesetz, dass Nein Nein heißt. Oder?
Keineswegs. Im Gesetz steht nun, dass sich wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung strafbar macht (§ 177 Abs. 1 StGB), wer gegen den erkennbar entgegenstehenden Willen (also auch ohne ein klar ausgesprochenes Nein) sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt.
Wann ein solcher entgegenstehender Wille erkennbar ist und wann nicht, definiert das Gesetz allerdings nicht – das ist der richterlichen Auslegung überlassen. Kann ein trauriger Blick jetzt genügen, um als ein deutliches Zeichen eines erkennbar entgegenstehenden Willens zu genügen?
Sicherheitshalber sollten Sie künftig vor jeder sexuellen Handlung – auch innerhalb ein und desselben Geschlechtsaktes – explizit nachfragen, ob die jeweilige Handlung gewollt ist. Am besten alle 10 bis 20 Sekunden. Aber achten Sie bitte auf die Formulierung: Wenn Sie fragen "Möchtest Du, dass ich aufhöre?", würde ein "Nein" nicht "Nein", sondern "Ja" heißen!
Nie wieder "Zu Dir oder zu mir?": . In: Legal Tribune Online, 19.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20035 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag