3/8: Zu Dir oder zu mir?
Sex ist künftig nur noch an sicheren Orten erlaubt. Das sind nicht etwa, wie man meinen könnte, Orte, an denen Sie vor den Augen der Öffentlichkeit sicher sind. Im Gegenteil: Die alles entscheidende Frage nach dem ersten Kennenlernen "Zu Dir oder zu mir?" sparen Sie sich künftig lieber – jedenfalls, wenn Sie alleine leben.
Denn auch ohne dass ein klares "Nein" fallen müsste, droht dem Mann - aber auch der Frau - eine Verurteilung wegen Vergewaltigung, wenn man beim Geschlechtsverkehr eine Lage ausnutzt, in der das Opfer schutzlos ist (§ 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB). Eine solche Schutzlosigkeit stellt nach geltender Rechtsprechung bereits die Wohnung des Täters her, wenn er diese allein bewohnt. Das Opfer ist schließlich seinem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt, ohne dass es fremde Hilfe erwarten könnte.
Künftig treffen Sie sich zum Sex also besser nur noch an Orten, wo zur Not mit hilfsbereiten Menschen zu rechnen ist, etwa einer WG oder dem Elternhaus. Aber Vorsicht, zu belebt darf der Platz auch wieder nicht sein: Sex in der Öffentlichkeit gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und war bereits nach altem Recht strafbar.
Nie wieder "Zu Dir oder zu mir?": . In: Legal Tribune Online, 19.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20035 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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