9/9: Anwälte: Kostenlose Erstberatung zulässig
Auf ein ziemlich gemischtes Echo vor allem in der Anwaltschaft stieß eine Entscheidung des BGH, die im August bekannt wurde. Ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten eine kostenlose Erstberatung anbietet, verstößt nicht gegen die Grundsätze anwaltlichen Gebührenrechts, urteilte der Anwaltssenat (am 20.07.2017, Az. AnwZ (Brfg) 42/16).
Er gab damit einer Sozietät Recht, die mit einer kostenlosen Erstberatung nach Verkehrsunfällen geworben hatte. Die Argumentation der zuständigen Anwaltskammer, ein vollständiger Verzicht auf Gebühren für anwaltliche Leistungen sei wegen § 4 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unzulässig, teilten die Bundesrichter nicht.
Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 RVG sei auf Gebührenvereinbarungen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG überhaupt nicht anwendbar, entschied der BGH. Zwar sollten Rechtsanwälte bei der Beratung in n außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, wenn keine Gebühren bestimmt sind, befanden auch die Richter. Wenn aber keine Vereinbarung getroffen wird, erhielten Rechtsanwälte Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, also in der Regel nach § 612 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch.
Da das RVG keine bestimmte Gebühr für die Erstberatung vorsehe, gebe es somit auch keine Mindestgebühr, die unter Verstoß des anwaltlichen Gebührenrechts unterschritten werden könne. außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, wenn keine Gebühren bestimmt sind, befanden auch die Richter.
Pia Lorenz, Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26171 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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