Nach langem Ringen hat sich die Regierung zu einer klaren Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber bekannt – jedenfalls in der Begründung ihres Entwurfs. Die neue Vorschrift selbst lässt jedoch zentrale Fragen offen.
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Vor und während der Fußball-EM haben Buchmacher Hochkonjunktur. Doch eigentlich sind Sportwetten über private Anbieter aus Sicht etlicher Bundesländer gar nicht zulässig. Die EU und Gerichte machen Druck.
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Für viele Juristen ist das BVerfG zeitlos klug und mächtig. Dabei verteufelte auch Karlsruhe Homosexuelle. Im LTO-Podcast: Michael Reissenberger plädiert für eine historisch aufgeklärte Verfassungskunde im Kontext ihres Zeitgeists.
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Der VW-Aufsichtsrat hat angekündigt, der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 vorzuschlagen. Ein konsequenter Schritt, meint Stefan Heutz, trotz der noch offenen Fragen.
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Wenn es dem Eigentümer nicht zu sehr schadet, darf man fremde Beats nutzen. Das BVerfG macht Sampling auch für Laien wieder möglich. Und wirft neue Fragen auf, die wohl Metall auf Metall III beantworten muss, zeigt Georg Lecheler.
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Nach der Veröffentlichung der Panama-Papers will vor allem die EU das Bargeld begrenzen. Das wird weder Kriminalität noch Terrorismus verhindern, meint Björn Demuth. Und darum gehe es auch gar nicht. Ein Kommentar.
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Als erstes Gericht hat das LG München I seit der Abgasaffäre die Rückabwicklung eines VW-Autokaufs zugelassen. Außerdem in den Lieblingsbeiträgen: Küken-Schreddern weiter erlaubt, deutsches Schuldrecht vor dem EuGH und Lerntipps fürs Examen.
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Die VW-Abgasaffäre bringt eine alte Forderung neu auf den Tisch: Sammelklagen für Verbraucher, die durch Fehlverhalten von Unternehmen geschädigt werden. Robert Peres über die deutsche Angst vor "amerikanischen Verhältnissen".
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