Erstmals seit den jüngeren Terroranschlägen hat ein oberes Gericht über die Lage in Afghanistan entschieden. Es bestehe dort nach wie vor keine landesweite individuelle Bedrohung, so das OVG in Koblenz. Abschiebungen sind demnach möglich.
Artikel lesen
Konträr zur ständigen Rechtsprechung des Fünften sollen nach Ansicht des Zehnten Senats des BAG unbillige Weisungen des Arbeitgebers nicht befolgt werden. Der Fünfte schließt sich nun an. Mit unerfreulichen Folgen, meint Günther Heckelmann.
Artikel lesen
Bilaterale Investitionsschutzverträge sind mit dem EU-Recht vereinbar. Mit dieser Einschätzung widerspricht der Generalanwalt der EU-Kommission. Und könnte eine kleine Revolution der Schiedsgerichtsbarkeit einleiten, meint Alexandra Diehl.
Artikel lesen
Für Bundesjustizminister Heiko Maas ist das AfD-Programm "in Teilen verfassungswidrig". Für dieses Etikett sei es im Wortlaut zu vage, meint Robert Hotstegs. Das sähe anders aus, wenn die AfD die Lösungsvorschläge konkret fassen würde.
Artikel lesen
Drogen hinter Gittern, Belästigungsvorwürfe, immer mehr Gestrandete und nie genug Personal. Für die Juristin Anke Stein ist die Arbeit mit Kollegen und Gefangenen an einem gemeinsamen Ziel dennoch ein guter Grund, morgens aufzustehen.
Artikel lesen
Ein verhängnisvoller Anwendungsfehler beim Videobeweis könnte zur Neuansetzung der Partie Dortmund gegen Köln führen. Aussichtslos wäre ein Kölner Protest nicht, meint Christian Deckenbrock. Aber die Hürden sind sehr hoch.
Artikel lesen
Wenn am 24. September gewählt wird, dürfen 84.000 Menschen nicht ihre Stimme abgeben – weil sie eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung haben. Eigentlich wollte die Große Koalition längst eine Neuregelung schaffen.
Artikel lesen
Ein einziges #ad zwischen anderen Hashtags am Ende eines Beitrags reicht nicht aus, um eine Anzeige als Werbung zu kennzeichnen. Martin Gerecke erklärt das Urteil des OLG Celle.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.