Teils vier, teils zehn Wochen sollen Verbindungsdaten von Anrufen, SMS, Messengern und IP-Adressen samt Standort-Information gespeichert werden, auch die von Anwälten und Journalisten. 32.000 Bürger wollen sich das nicht gefallen lassen.
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Reichsbürger haben ihre eigene Ideologie, der "Black-Friday" ist noch eine eingetragene Marke und Cum-Ex-Deals sind Gegenstand im Untersuchungsausschuss. Außerdem in den Top 10 der Woche: Sexspielzeuge und Brustimplantate.
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2017 sollen neue Berufszulassungsregeln für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum kommen, ein Gesetzentwurf will Verbraucher damit besser schützen. Lars Christian Nerbel zur Frage, ob das Vorhaben so gelingen kann.
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Wer investiert, will Rendite. Das gilt auch für Investoren an privatisierten Bundesautobahnen. Außerdem erfordert die Vergabe von Bauprojekten europäische Ausschreibungen. Die Idee ist also nicht hinreichend durchdacht, meint Ute Jasper.
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Der Black Friday könnte in diesem Jahr viele Händler teuer zu stehen kommen. Ein Unternehmen macht sein Markenrecht geltend. Erste Abmahnungen sind versandt, weitere angedroht. Nun wurde die Löschung der Marke beantragt.
Mit der Presse müssen Unternehmen feinfühlig sein, denn negative Berichterstattung bleibt in den Köpfen der Verbraucher haften, auch wenn sie erfolgreich angegriffen wird. Ansgar Koreng zum Umgang mit dem drohenden Unternehmensskandal.
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Die Deutsche Bank will Boni in Millionenhöhe von Ex-Vorständen zurückfordern. Für ausgezahlte Beträge wird sie mit dieser Forderung nicht durchkommen, meint Daniela Hangarter. Für die Zukunft will die BaFin Claw-Back Regelungen einführen.
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In Bayern wird es keine unverbindlichen Volksbefragungen geben, sie verstoßen gegen die Landesverfassung, so der dortige VerfGH. Robert Hotstegs meint, dass das Gericht damit wichtige Leitplanken für die Demokratie aufgezeigt hat.
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